(openPR) Die Bema Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH hat wirtschaftliche Schwierigkeiten. Anleger des Unternehmens, die sich dort in der Hoffnung auf steigende Immobilienpreise an einer Neubausiedlung in Mahlow bei Berlin beteiligt haben, müssen den Verlust ihrer Einlage fürchten. Betroffen sind bundesweit etwa 20.000 Anleger, die insgesamt 100 Millionen Euro investiert haben.
Bema-Geschäftsführer Per Harald Lökkevik, der Anlegern im Prospekt ein „relativ sicheres Zusatzeinkommen“ versprochen hatte, teilte jetzt in einem Schreiben mit, dass die Bema finanzielle Probleme hat. Die laut Prognoserechnung im Prospekt erwarteten Mieteinnahmen konnten nicht annähernd realisiert werden. Bei der Vermietung der Wohnungen konnte bisher nur ein Anteil von 55,4 Prozent der geplanten Mieterlöse erzielt werden. Der Betreiber des Hotels in der Neubausiedlung in Mahlow bei Berlin kann wegen mangelnder Belegung –gerade mal 17 Prozent Auslastung des Hotels - die Miete nicht mehr zahlen.
Dem Schreiben der BEMA zufolge ist ein Fortbestehen des Unternehmens nur dann gewährleistet, wenn die Gesellschafter einschneidenden Maßnahmen zustimmten. Die Anleger sollten demnach maßgebliche Vollmachten der BEMA übertragen. Dazu gehört, dass die BEMA in Zukunft Kredite aufnehmen und diese durch Grundbucheintragungen auf den Immobilien der Gesellschafter absichern darf. Außerdem will sie die Erlaubnis der Gesellschafter einholen, im Rahmen der Geschäftstätigkeit das Gesellschaftsvermögen veräußern zu dürfen. Das hätte für die Anleger zur Konsequenz, dass sie der Geschäftsführung damit eine „Generalvollmacht“ für weiteres Handeln erteilen und jegliche Einflussmöglichkeiten verlieren.
Die Schieflage der BEMA kommt für die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. nicht überraschend: Viele Anlegerschützer haben eindringlich vor diesem Angebot gewarnt. Bei der Verbraucherzentrale Berlin und der Stiftung Warentest findet man die Angebote der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, auf der Schwarzen Liste der unseriösen Geldanlageangebote.
Wie sich aus Berichten betroffener Anleger ergibt, wurde ihnen diese „atypisch stille Beteiligung“ von den „Anlageberatern“ keineswegs als dass was sie tatsächlich ist, nämlich eine hochrisikobehaftete Geldanlage, verkauft. Nein, die Berater haben dieses gefährliche Produkt als sichere, steuersparende und ertragreiche Kapitalanlage verhökert. Da wundert es dann nicht, dass der Verkaufsprospekt der eine realistische und vollständige Darstellung über die wirtschaftlichen Grundlagen, die Chancen und die Risiken der Kapitalanlage enthalten muss, erst nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wurde.
Der Anteilserwerb wurde meist mit einem Darlehen der Ostseesparkasse (OSPA) finanziert. Die DSK/BSZ® Anlegerschutzanwälte werden deshalb auch die Ostseesparkasse mitverantwortlich machen.
Um die Bema zu retten, sollen Anleger einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen. Danach soll die Bema Beteiligungsverträge künftig auflösen können und den Gesellschaftern ein Abfindungsguthaben zahlen können. Außerdem soll sie weitere Kredite aufnehmen können und diese durch grundbuchrechtliche Sicherheiten auf die Immobilien in Mahlow absichern dürfen. Weiter sollen Anleger zustimmen, dass die Bema Gesellschaftsvermögen verkaufen darf.
Vor einer solchen Zustimmung sollten Anleger sich unbedingt von einem auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages verschlechtern die Position des Anlegers nämlich ganz erheblich. Das gilt vor allem für Anleger, die ihre Beteiligung auf Kredit über die Ostseesparkasse in Rostock finanziert haben und diesen Kredit weiter abzahlen müssen. Die DSK/BSZ® Anlegerschutzanwälte raten den Anlegern sich keinesfalls auf die Bedingungen der BEMA einzulassen.
Betroffenen Anlegern bietet die “Interessengemeinschaft BEMA im BSZ® e.V.“ die Möglichkeit von DSK/BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Man kann seine Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchsetzen lassen.
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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