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Rentenbeitrag statt Pensionszusage

(openPR) Neuordnung der betrieblichen Altersvorsorge

 Die klassische feste Pensionszusage ist in ihren späteren Lasten nur schwer kalkulierbar
 Als betriebliche Direktzusage verschlechtert sie zudem das Kredit-Rating nach Basel II
 Der Wechsel zu einem modernen Versorgungsweg ist eine lohnende Investition



Frankfurt, 4. Juli 2005 – Statt eine spätere Betriebsrente zu versprechen, sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern lediglich die Höhe ihrer Einzahlungen in ein Altersversorgungswerk garantieren. Den Mitarbeitern ist der Unterschied zwischen den beiden Formen der Vorsorge meist egal – aber der Arbeitgeber profitiert enorm: Er kann die anfallenden Belastungen für Rentenrückstellungen besser planen, verbessert sein Kredit-Rating und erleichtert seine Bilanz um die darin auszuweisenden Zukunftslasten. Der Wechsel des Versorgungsweges ist für jedes Unternehmen machbar und zahlt sich aus.

Viele deutsche Unternehmen werden durch ihre veralteten Versorgungswerke zur betrieblichen Alterssicherung über Gebühr belastet: Meist garantieren die bestehenden Zusagen den Mitarbeitern fest definierte Versorgungsleistungen für Alter, Tod oder Invalidität. Durch ihre ungünstig gewählte Struktur ist der Finanzierungsaufwand dieser Zusagen jedoch im Verhältnis zu den zugesagten Versorgungsleistungen deutlich zu hoch. Diese Problematik trifft insbesondere auf die klassische Pensionszusage, die so genannte Leistungszusage, zu.

Das Grundproblem der Leistungszusage ist dabei in der Regel ihre Abhängigkeit vom letzten Gehalt und/oder von der Dienstzeit – das macht die künftigen Belastungen unvorhersehbar und damit unkalkulierbar. „Für die Unternehmen stellen solche Pensionszusagen, die überwiegend in den 70er- und 80er-Jahren vereinbart wurden, eine denkbar ungünstige Form der betrieblichen Rentenfinanzierung dar“, kritisiert Rupert Lettenthaler, Marsh-Experte für betriebliche Altersversorgung. Ein weiterer Problempunkt ist der Umstand, dass für Pensionszusagen üblicherweise Pensionsrückstellungen gebildet werden müssen, die nach den Basel-II-Richtlinien als Verbindlichkeiten das Rating drücken und die Kreditaufnahme verteuern können.

Trotz dieses hohen Aufwands für das Unternehmen genießen feste Pensionszusagen bei den Mitarbeitern häufig nicht die Wertschätzung, die ihnen im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand ihres Arbeitgebers eigentlich zukommen sollte“, berichtet Oliver Dobner, Geschäftsführer und Leiter des Marsh-Unternehmensbereichs Affinity.


Moderne Versorgungswerke sind Mischmodelle

Bei der Modernisierung eines Versorgungswerks wird zunächst das bisherige Versorgungswerk für neu hinzukommende Arbeitnehmer geschlossen und dann ein neues gegründet. Die Schließung sorgt unterdessen dafür, dass die bisherigen Versorgungsregelungen für neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr gelten. Hinsichtlich der in der Vergangenheit entstandenen Anwartschaften besteht in der Regel Bestandsschutz. In diese Besitzstände kann nur unter besonderen Voraussetzungen, wie wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, eingegriffen werden.

Kernstück eines modernen Versorgungswerkes ist der Wechsel von festen Leistungszusagen im Alter zu festen Beitragszusagen für definierte Zeiträume in das Versorgungswerk. Werden die Leistungen jedes Jahr neu festgelegt, dann ist es je nach Ausgestaltung der Arbeits- und Tarifverträge auch möglich, die zu leistenden Zahlungen an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens anzupassen. Aus unternehmerischer Sicht attraktiver als eine reine Arbeitgeberfinanzierung ist ein Mischmodell aus Versorgungsbeiträgen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber kann dabei entweder einen festen Sockelbetrag bereitstellen oder einen Zuschuss zu den vom Arbeitnehmer eingezahlten Beträgen geben.

In ein solches Modell können auch Bestandteile wie vermögenswirksame Leistungen, tarifvertragliche Arbeitgeberzuschüsse oder die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers aus den Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter integriert werden. Die Vorteile eines solchen Mischmodells liegen in der kalkulierbaren Belastung des Arbeitgebers und der möglichen Anpassung an die jeweilige wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dazu Rupert Lettenthaler: „Wir beobachten immer wieder, dass die Eigenverantwortung der Mitarbeiter für ihre Vorsorge die Wertschätzung für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung deutlich erhöht.“

„Die Umstellung von einem alten auf ein neues Versorgungswerk ist eine lohnende Investition“, resümiert Oliver Dobner. „Sie befreit das Unternehmen nicht nur von unkalkulierbaren Zukunftslasten. Vor allem etabliert sie ein leistungsfähiges und motivierendes System zur künftigen betrieblichen Altersvorsorge, das allen zukünftigen Anforderungen flexibel angepasst werden kann.“



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Firmeninformation Marsh
Marsh, ein Unternehmen der Marsh & McLennan Companies (MMC), ist das weltweit führende Unternehmen im Risiko- und Versicherungsmanagement. Die Aktivitäten von Marsh umfassen das gesamte Spektrum an Dienstleistungen, um Risiken von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen. Marsh beschäftigt 30.000 Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern und erwirtschaftete im Jahr 2004 einen Umsatz von über 5 Milliarden US-Dollar. Für die Marsh GmbH, ehemals Gradmann & Holler, sind rund 700 Mitarbeiter an den Hauptstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart und Wien tätig.

Marsh & McLennan Companies (MMC) ist eines der führenden Beratungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen der Welt. Zum MMC Konzern gehören neben Marsh auch die Mercer Consulting Gesellschaften, Guy Carpenter, Kroll und Putnam Investments. Etwa 60.000 Mitarbeiter bieten den Kunden Analyse-, Beratungs-, Durchführungs- und Platzierungskapazitäten in über 100 Ländern mit einem Jahresumsatz von über 12 Milliarden US-Dollar. Die Aktie von MMC (Börsenkürzel: MMC) wird an den Börsen von New York, Chicago, Pacific und London gehandelt.

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