openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Causa zu Guttenberg: Wann sollte der Doktortitel entzogen werden?

(openPR) Die causa des Bundesverteidigungsministers Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg (CSU) zeigt anschaulich, wie das Web 2.0 die Herangehensweise an eine Dissertation aber auch deren Rezeption verändert hat. Die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth teilte am 23.02.2011 mit, dass "die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung" gegen "die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verstößt" und der Doktorgrad deshalb auf der Grundlage des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückgenommen werde. Doch eines wird losgelöst vom Einzelfall deutlich: Die Web-Recherche ist auch für junge Akademiker nicht mehr wegzudenken. Doch die Quellenlage im Internet ist schwierig und unübersichtlich; es drohen also Gefahren. Droht am Ende die Entziehung des Doktorgrades, kann – gerade für juristische Laien – eine anwaltliche Beratung wichtig sein; denn für viele Akademiker ist der Doktor-Titel nach wie vor eine berufliche Grundlage. Grund genug für ilex Rechtsanwälte & Steuerberater die Voraussetzungen einer Entziehung zu ergründen.



Was ist eigentlich ein Doktor – rechtlich gesehen?

Ein Doktor ist kein Titel und wird auch nicht zum Teil eines Namens, sondern ein akademischer Grad (das Doktorat), der durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt wird. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Neben dieser wissenschaftlichen Begriffsbestimmung hat der Doktor auch rechtlichen Charakter. Die Verleihung eines Doktors ist ein Verwaltungsakt; also die wichtigste Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Der Erlass dieses Verwaltungsaktes fällt in den Bildungsbereich und ist somit Ländersache. Mit anderen Worten: Die maßgeblichen Rechtsnormen für den Doktorgrad sind in Landesgesetzen zu finden. Oftmals gestattet der Landesgesetzgeber den Universitäten die Einzelheiten des Verfahrens durch eine Promotionsordnung zu regeln (vgl. etwa Art. 64 Abs. 1 Satz 3 Bayerisches Hochschulgesetz).

Wann kann ein Doktortitel aberkannt werden?

Erlässt eine Behörde einen Verwaltungsakt (etwa die Verleihung eines Doktors), ist sie grundsätzlich daran gebunden. Denn schließlich vertraut der Bürger auf den Bestand dieser Entscheidung. Auch die Entziehung des Doktors ist dann als actus contrarius zu seiner Verleihung ein Verwaltungsakt. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Nur ausnahmsweise kann nämlich ein Verwaltungsakt „aus der Welt geschafft werden“; insbesondere nur dann, wenn der zuständige Gesetzgeber hierfür eine Rechtsgrundlage geschaffen hat.

Im Falle der Dissertation bedeutet dies: Ein Doktortitel kann nur aberkannt werden, wenn das jeweilige Bundesland eine Ermächtigungsgrundlage zur Entziehung des Doktortitels geschaffen hat. Obwohl es 16 Bundesländer gibt und insofern 16 unterschiedliche Regelungen haben die Landesgesetzgeber – mehr oder weniger – übereinstimmend die Möglichkeit einer Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten geschaffen.

Zitierpflicht im Urheber- und im Promotionsrecht

Während die Journaille schnell den Plagiatsvorwurf erhebt, ist es für den spezialisiert arbeitenden Juristen keineswegs so einfach, wie es derzeit in der Presse dargestellt wird. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Bereich des Urheberrechtes durchaus kleinere Textpassagen eines wissenschaftlichen Werkes übernommen werden. Sie sind unter Umständen für sich genommen nämlich gar nicht urheberrechtsfähig, wenn das erforderliche Schutzniveau nicht erreicht wird. Sodann gibt es einen deutlichen Unterschied in der urheberrechtlichen und der promotionsrechtlichen Zitierpflicht. Während es bei den urheberrechtlich nicht geschützten Textpassagen auch keine urheberrechtliche Zitierpflicht gibt, kann dies im Bereich des Promotionsrechtes ggf. anders zu sehen sein, bei dem das Zitat zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört.

Was sind die Voraussetzungen für eine Entziehung?

Viele Bundesländer haben sich am Bundesgesetzgeber orientiert und in ihre Landesgesetze zum Verwaltungsverfahren eine dem § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ähnelnde oder gleichlautende Vorschrift aufgenommen. Grundsätzlich setzt eine Rücknahme voraus, dass der Verwaltungsakt bestandskräftig ist, rechtswidrig ist und dass die Rücknahme – insbesondere unter Vertrauensschutzgesichtspunkten – ermessensfehlerfrei ist. Das Merkmal der Bestandskräftigkeit ist gegeben, sobald die Verleihung nicht mehr anfechtbar ist, was i.d.R. schnell eintritt.

Ob die Verleihung eines Doktortitels rechtswidrig ist, hängt u. a. von der jeweiligen Promotionsordnung der Fakultät ab. Eine zentrale Regelung ist, dass die Dissertation – also die schriftliche Doktorarbeit – eigenständig zu formulieren ist (etwa geregelt in § 8 Nr. 6 der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth) und dass Zitierungen und Fußnoten entsprechend den wissenschaftlichen Standards auftauchen (etwa § 7 Abs. 3 der o. g. Promotionsordnung). Hiergegen verstößt der Doktorand, wenn er fremde Gedanken nicht als solche kennzeichnet, sondern als eigene ausweist.

Es dürfte aber zweifelhaft sein, ob wenige Textübernahmen für einen derart weitgehenden Eingriff ausreichen. Selbst wenn 20 Sätze in einer knapp 500seitigen Doktorarbeit nicht als wörtliches Zitat gekennzeichnet wurden, trifft der Vorwurf eines 1:1 Plagiates offenkundig nicht zu. Unabhängig davon, dass es zur wissenschaftlichen Arbeitsweise gehört, Fremdzitate zu kennzeichnen, wird oftmals übersehen, dass bei der Übernahme weniger Sätze immer noch 80, 90, 95 oder 98% vom Verfasser selbst geschrieben wurden und der Plagiatsvorwurf insofern nur einen geringen Teil der Arbeit ausmacht.

Zuletzt muss die Fakultät ihr Ermessen, ob sie den Doktortitel zurücknimmt, noch ordentlich ausüben. Hierbei kann der Grad des Verstoßes, aber auch die Frage nach Vorsatz und Fahrlässigkeit eine Rolle spielen.

Was kann man tun?

In aller Regel wird die Fakultät den Betroffenen auffordern, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hier kann anwaltliche Hilfe angezeigt sein. Eine genaue Kenntnis des Verwaltungsverfahrens und auch der Rechtsprechung zur Entziehung des Doktortitels sind erforderlich. Hierbei kann es eine bedeutende Rolle spielen, ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt oder nur ein Fehler in der Zitierweise. Dafür sind Kenntnisse aus dem Verwaltungs- und dem Urheberrecht erforderlich. Schlimmstenfalls muss die Entziehung gerichtlich angefochten werden; spätestens hier lohnt sich die anwaltliche Beratung.

Die Gefahren des Web 2.0

Grundsätzlich spricht nichts dagegen für eine Dissertation im Internet zu recherchieren. Manchmal wird dies sogar unerlässlich sein (etwa bei Themen mit Auslandsbezug). Gleichwohl sollten auch diese Quellen zitiert werden; bei Zweifel ist jedem jungen Akademiker zu empfehlen, Rücksprache mit dem Doktorvater zu halten. Dessen Hinweise machen die Arbeit etwas anfechtungssicherer.

Fazit

Dr. Stephan Gärtner, der in der Sozietät ilex Rechtsanwälte und Steuerberater im Referat Urheber- und Medienrecht arbeitet, meint: „Unterschätzen Sie nicht die Entziehung eines Doktorgrades. In vielen Branchen – nicht zuletzt bei den Juristen – ist er maßgeblich für die berufliche Zukunft oder zumindest das Monatsgehalt. Außerdem wiegt der persönliche Reputationsverlust bei einer Aberkennung schwer“.

Wir haben die Thematik des Promotions-, Urheber- und Namensrechtes für Sie aufbereitet. Weitere Beiträge zu dieser Rubrik finden Sie auf unserer Homepage http://www.ilex-recht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 516232
 176

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Causa zu Guttenberg: Wann sollte der Doktortitel entzogen werden?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater

Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken (§ 1 Absatz 2 Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte). Dieses hehre Selbstverständnis, dem sich viele Ärztinnen und Ärzte verpflichtet fühlen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gute ärztliche Versorgung auch da…
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Jede, jedes und jeder nutzt täglich das sog. Scoring. Wenn ein Verbraucher oder ein Unternehmer vor einer Entscheidung steht, verteilt er auf die Alternativen bestimmte Werte und geht schließlich den Weg mit den meisten Punkten (Scoring). Diese menschliche Eigenart ist im Bereich der Bonitätsmessung bekannt; viele Banken, Vermieter oder andere Dienstleister nutzen das Scoring der Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform), um sich zu vergewissern, dass der potentielle Vertragspartner seine Rechnungen künftig auch begleichen wird. Auskunfteien b…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Indie-Kartenspiel Causa: Demo und Streaming-Event
Indie-Kartenspiel Causa: Demo und Streaming-Event
… Registrierungen für das Event sind ab sofort möglich Valparaiso, Chile - 4. November 2019 | Der chilenische Spieleentwickler Niebla Games ist stolz darauf, das bevorstehende Demo-Wochenende seines Online-Sammelkartenspiels Causa: Voices of the Dusk bekannt zu geben. Das Event findet vom 23. November um 9 Uhr bis zum 25. November um 9 Uhr statt. In einer …
Bild: Die Bewerbung – Negativpunkte richtig verpacken, aber immer ehrlich seinBild: Die Bewerbung – Negativpunkte richtig verpacken, aber immer ehrlich sein
Die Bewerbung – Negativpunkte richtig verpacken, aber immer ehrlich sein
… "Muss zum Beispiel ein neues Bewerbungsverfahren angesetzt werden, kann es Regressforderungen geben", sagt Overbeck. Wer sich mit einem falschen Studienabschluss oder Doktortitel schmücke, riskiere darüber hinaus sogar rechtliche Folgen. Für diese Erkenntnis brauchte es nicht einmal die Affäre um den zurückgetretenen Verteidigungsminister Karl-Theodor …
Wissenschaft ist kein Spielball der Politik
Wissenschaft ist kein Spielball der Politik
… die Gelder der Hochschulen kürzt, macht sich unglaubwür- dig.“ Zudem wundert sich Kämpfer über die Diskussions- punkte einiger Politiker: „Minister Guttenberg hat seinen Doktortitel aufgrund einer akademischen Minderleistung zurückgegeben. Das begrüße ich, aber erwarte jetzt auch, dass der Blick der Öffentlichkeit endlich auf die un- terfinanzierten …
Bild: Augen auf beim Titelkauf
Augen auf beim Titelkauf
Adelstitel, Bachelor, Master, Doktortitel MBA oder ein Diplomtitel kleiden nicht nur gut, sondern öffnen neue Türen – Wie trägt man gefahrlos einen gekauften Ehrengrad? Einen Titel auf seiner Visitenkarte stehen zu haben, bedeutet nicht nur Anerkennung, sondern kann durchaus auch berufliche Vorteile mit sich bringen. Gerne lässt sich dabei der eine …
Guttenberg-Plagiat: Entzug des Doktortitels droht
Guttenberg-Plagiat: Entzug des Doktortitels droht
… auch von den Oberverwaltungsgerichten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegeben. „Wenn sich die Übernahme fremder Texte in dem nun behaupteten Umfang bewahrheiten sollte, wird sich der Doktortitel des Ministers wohl kaum halten lassen", so Birnbaum. Der Anwalt hält es auch für gut möglich, dass Guttenberg nur der erste Prominente ist, dessen …
Starke Unternehmerpersönlichkeiten im BIZZiety-Porträt
Starke Unternehmerpersönlichkeiten im BIZZiety-Porträt
… berichtet über den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piëch, den Familien-Unternehmer Albert Darboven und Susanne Asbeck, CFO Solarparc AG / Ghost Negotiation / Die Causa zu Guttenberg / BIZZiety ist auch im Flughafen- und Bahnhofsbuchhandel erhältlich (ddp direct) Mit der geplanten Übernahme weiterer Anteile des DAX-Konzerns MAN durch VW mischt …
Jeder sechste Bundestagsabgeordnete trägt Doktortitel
Jeder sechste Bundestagsabgeordnete trägt Doktortitel
Bergisch Gladbach – "Dr. MdB" - Jeder sechste Bundestagsabgeordnete schmückt sich mit einem Doktortitel: 98 der 612 Parlamentarier im aktuellen Bundestag (16,01 Prozent) tragen einen Doktortitel. "Der Doktortitel steht beim Wähler für Fleiß, Ehrgeiz und fachliche Kompetenz", sagt Dr. Frank Grätz vom Institut für Wissenschaftsberatung Dr. Frank Grätz …
Bild: Wird zu Guttenberg der neue Kanzler – oder der neue Gottschalk?Bild: Wird zu Guttenberg der neue Kanzler – oder der neue Gottschalk?
Wird zu Guttenberg der neue Kanzler – oder der neue Gottschalk?
… Unter www.partybets.com kann gewettet werden, welchem Projekt sich der adlige Ex-Minister demnächst zuwenden wird. Holt er etwa seine Doktorarbeit vorschriftsmäßig nach und erhält den Doktortitel noch vor Ende 2013 zurück? Die Quote auf diese Art der wissenschaftlichen Wiedergutmachung liegt bei 4,00. Macht zu Guttenberg den Roland Koch und heuert …
Ein Professor in der Familie – eine Auszeichnung für alle
Ein Professor in der Familie – eine Auszeichnung für alle
… von Title Town Das CCU mit Sitz in Tampa, Florida, bietet jedoch nicht nur die Ehrenprofessur an, ferner kann man jeweils gegen einen festgelegten Spendenbeitrag auch den Doktortitel kaufen (Dr. h.c.) oder den Titel Prof. Dr. h.c. auf ordentlichem Wege verliehen bekommen. Auch weitere Titel finden sich im breiten Sortiment der Kirchenvertretung. Eine …
Bild: So einfach wie Online-Shoppen: endlich ein DoktortitelBild: So einfach wie Online-Shoppen: endlich ein Doktortitel
So einfach wie Online-Shoppen: endlich ein Doktortitel
Wer immer schon Doktortitel verliehen bekommen wollte, hat jetzt die Chance auf Ehrendoktorwürde ------------------------------ Ein Dr. h.c. für die Visitenkarte (https://title-town.eu/Doktortitel/Doktortitel-Dr-h-c::1.html) gefällig? Schaut ja schon mal nicht schlecht aus. Aber das braucht halt viel Zeit und Geld. Falsch! Es geht sehr schneller und …
Sie lesen gerade: Causa zu Guttenberg: Wann sollte der Doktortitel entzogen werden?