openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Aktuelle BGH-Urteile zum „Schrottimmobilienvertrieb“

(openPR) Seriösen Schätzungen zufolge fielen zwischen 300.000 und 1,0 Mio. Menschen in Deutschland, vor allem seit Beginn der 90-iger Jahre des letzten Jahrhunderts, Immobilienkäufen zum Opfer, deren Renditen in der Folgezeit weit hinter den versprochenen Erwartungen zurückblieben – den sogenannten „Schrottimmobilien“.



Unter diesen Begriff fallen nicht nur in erster Linie Immobilien, die vielleicht sanierungsbedürftig oder baufällig sind, sondern es geht vielmehr um Immobilien (z. B. Eigentumswohnungen), aber auch um Immobilienfonds, die an Anleger als Kapitalanlagemodell, fast immer gleichzeitig mit einer Finanzierung, vermittelt wurden und bei denen sich die Renditeerwartungen in keinster Weise erfüllten. Vielmehr standen die Anleger oftmals nach einer gewissen Zeit vor einem hohen Schuldenberg und wurden zum Teil selbst in den Ruin getrieben.

Aktuell berichtet die Staatsanwaltschaft Passau um ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen ca. 70 Immobilienvermittler aus Nieder-, Oberbayern und München, die gutgläubige Anleger mit unwahren Versprechungen zum Kauf von völlig überteuerten Immobilien verleitet hatten. Die fast alle in einer Wohnanlage in Straubing befindlichen Eigentumswohnungen sollten als einzigartige Renditemöglichkeit die finanzielle Situation potentieller Kaufinteressenten langfristig verbessern. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezug auf aktuelle Presseberichte.

„Anlegern, denen solche Modelle angeboten wurden, wurde versprochen, dass sie – durch die erwartenden Mieteinnahmen – mit den Immobilien eine hohe Rendite erzielen würden. Regelmässig wurden Mietgarantien mitverkauft, nach Ablauf der Mietgarantien – wenn sie denn überhaupt bezahlt wurden – die anvisierten Mieten oft schon im Ansatz nicht realisierbar waren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Passau, welche auf die aktuelle anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH um die arglistige Täuschung der Anleger über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages“ hinweist (BGH, z.B. Urteil vom 11.01.2011 zum Az.: XI ZR 220/08).

Hiernach müsse zwar das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut dem Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste. Werden allerdings tatsächlich höhere Provisionen an den Vermittler gezahlt als der formularmässige Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag ausweist, kann hierdurch beim Anleger ein gezielt unrichtiger Eindruck erweckt werden, welcher eine arglistige Täuschung des Anlegers über die Höhe der Vertriebsprovision darstellt.

Hieraus ergeben sich weitere Möglichkeiten für ein rechtliches Vorgehen, wenn die Beratung anhand eines – oftmals in der Privatwohnung geführten – Beratungsgespräches mit dem Vermittler unter Verwendung eines vom Vermittler erstellten persönlichen Berechnungsbeispiels erfolgt und – quasi im Paket – im Rahmen der Verkaufsgespräche vom Vertrieb auch noch die Fremdfinanzierung bei einer dort gewählten Bank „mitverkauft“ wird.

„Gesetzliche Folge der Unwirksamkeit von Darlehensverträgen ist, dass eine Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freistellung von allen Zahlungsverpflichtungen verlangt werden kann. Auch im Rahmen von Schadensersatzansprüchen kann gegebenenfalls eine vollständige Rückabwicklung durchsetzbar sein“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche eine fachkundige Einzelfallprüfung dann empfiehlt, wenn die errechnete Renditeerwartung weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht interessierten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche, auch gegen das Kreditinstitut.

Weitere Informationen unter E-Mail oder unter www.schutzverein.org.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 513456
 127

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Aktuelle BGH-Urteile zum „Schrottimmobilienvertrieb““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
Das Landgericht Hamburg hat in aktueller Entscheidung vom 26.01.2015 die Feststellung getroffen, dass der dortige Darlehensnehmer seine Vertragserklärung gegenüber der Sparda Bank Hamburg eG wirksam widerrufen hat. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 26.01.2015. Streitgegenständig war dort eine Widerrufsbelehrung, wonach der Lauf der Frist für den Widerruf einen Tag beginnt, nachdem dem Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung und die Ver…
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
Darlehensnehmer können die von Banken unzulässigerweise erhobenen Bearbeitungsgebühren auch noch für Konsumentenkredite zurückfordern, die ab 2004 abgeschlossen sind. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH. Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.: „In seiner Entscheidung vom 13.05.2014 hatte der BGH eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurde, für den Darlehensnehmer als…

Das könnte Sie auch interessieren:

BGH: Unwirksamkeit von Klauseln in Rechtschutzversicherungsverträgen
BGH: Unwirksamkeit von Klauseln in Rechtschutzversicherungsverträgen
… Anlageberatung eigentlich Schadensersatzansprüche gegen die sie beratenden Finanzdienstleister zustehen würden, die vor einer möglichen Verjährung durchgesetzt werden müssten. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH beinhaltet daher jedenfalls für Anleger, die von einer "Effektenklausel" oder "Prospekthaftungsklausel" betroffen sind, erfreuliche Nachrichten …
Bundesgerichtshof verhandelte erneut über "Schrottimmobilien"
Bundesgerichtshof verhandelte erneut über "Schrottimmobilien"
EuGH-Urteile vom 25.10.2005 blieben weitgehend unberücksichtigt – Anleger können sich nur geringe Hoffnungen machen Siegburg, 17. Mai 2006 – Gestern hat der für das Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) mehrere Fälle zu sog. Schrottimmobilien verhandelt. Die Kläger hatten über denselben Vertrieb sowohl die Immobilie, als auch den zur Finanzierung dienenden Darlehens-vertrag in Folge eines „Haustürgeschäftes“ abgeschlossen. Gleichzeitig wurde das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert. Nachdem die Kläger de…
Nur die wirksame Nebenkostenabrechnung verpflichtet den Mieter zur Nachzahlung
Nur die wirksame Nebenkostenabrechnung verpflichtet den Mieter zur Nachzahlung
… müssen für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter (BGH NJW 2005, 3135) verständlich sein. Allerdings hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung (VIII ZR 27/10) klargestellt, dass aus der Bezeichnung der Abrechnungsart deutlich werden muss, ob eine Umlage nach Verbrauch, Personenbelegung, Anzahl …
wertplan-nord-immobilien.de informiert: BGH: Vermieter darf Eigenleistungen nach fiktiven Kosten abrechnen
wertplan-nord-immobilien.de informiert: BGH: Vermieter darf Eigenleistungen nach fiktiven Kosten abrechnen
… Gartenpflegearbeiten nach den fiktiven Kosten abrechnen, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären. Die Regelung soll die Abrechnung für den Vermieter vereinfachen und gilt für natürliche und juristische Personen. (BGH, Urteil v. 14.11.2012, VIII ZR 41/12) Weitere aktuelle Urteile finden Sie auf www.wertplan-nord-immobilien.de.
wertplan-nord-immobilien.de informiert: Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke
wertplan-nord-immobilien.de informiert: Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke
… Berufsfreiheit. Diese sei nicht geringer zu bewerten als der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. Das gilt umso mehr, wenn sich die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden. Weitere aktuelle Urteile finden Sie auf www.wertplan-nord-immobilien.de.
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
Jena, 24. Oktober 2011. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im September in drei Parallelverfahren positive Urteile für die Phoenix-Anleger getroffen hat, wird der BGH am Dienstag (25. Oktober) voraussichtlich in einem weiteren Musterverfahren über die bislang noch offene Rechtsfrage entscheiden, ob die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) überhaupt bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs Handelsverluste und Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf. Alle drei Urteile, die de…
Bild: Auer Witte Thiel: Brennstoffkosten müssen laut BGH nach Verbrauch umgelegt werdenBild: Auer Witte Thiel: Brennstoffkosten müssen laut BGH nach Verbrauch umgelegt werden
Auer Witte Thiel: Brennstoffkosten müssen laut BGH nach Verbrauch umgelegt werden
us diesen Gründen seien die Einzelabrechnungen neu zu erstellen. Weitere aktuelle Urteile und Kommentare zum Miet- und Immobilienrecht erhalten Sie von der Kanzlei Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel werden ihre Berichterstattung über aktuelle BGH-Urteile in den kommenden Monaten fortsetzen.
OLG Stuttgart lässt WGS Geschädigte hoffen
OLG Stuttgart lässt WGS Geschädigte hoffen
Mit einer bahnbrechenden Entscheidung stellt sich das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 14.11.2006, Az: 6 U 22/06) zugunsten des Verbraucherschutzes gegen die Rechtsprechung des 11. Senates des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 25.04.2006), daß Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfond nicht gegenüber der finanzierenden Bank geltend gemacht werden können sollen. Lediglich Ansprüche gegen den Vermittler der Kapitalanlage und der Wert der Kapitalanlage selbst könnten der Bank nach Auffas…
Bild: WKZ Wohnkompetenzzentren: Wichtige Info zu alten Bausparverträgen, die von Auflösung betroffen sindBild: WKZ Wohnkompetenzzentren: Wichtige Info zu alten Bausparverträgen, die von Auflösung betroffen sind
WKZ Wohnkompetenzzentren: Wichtige Info zu alten Bausparverträgen, die von Auflösung betroffen sind
… bleiben bislang unberücksichtigt; BGH zögert – offenbar im Sinne des Verbraucherschutzes Ludwigsburg, 01.08.2017. Die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren weisen in dieser Woche auf eine aktuelle Entscheidung, man möchte eher sagen Nichtentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, der sich auf alte Bausparverträge bezieht. Es ging um die Frage, ob …
Bild: Neue Urteile stärken Verbraucherrechte bei Treppenlift-Verträgen
Neue Urteile stärken Verbraucherrechte bei Treppenlift-Verträgen
Der Einbau eines Treppenlifts ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine wichtige Entscheidung – und oft mit hohen Kosten verbunden. Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) stärken nun die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich, wenn es um Widerruf und Wertersatz …
Sie lesen gerade: Aktuelle BGH-Urteile zum „Schrottimmobilienvertrieb“