(openPR) Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS (fareds.de) aus Hamburg geht für verschiedene Rechteinhaber aus den Bereichen Film und Musik verstärkt gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. In einer ersten außergerichtlichen Stufe wird eine Abmahnung an diejenigen Nutzer z.B. von Filesharing-Programmen verschickt, die urheberrechtlich geschützte Werke der Mandanten von FAREDS zum Download anbieten. Die Abmahnung dient der außergerichtlichen Bearbeitung des Sachverhalts. Mit der Abmahnung wird regelmäßig auf die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verzichtet, wenn der Abgemahnte den in der Abmahnung niedrigeren Pauschalbetrag zahlt. FAREDS wird dabei ausschließlich in den Fällen tätig, in denen die Rechtsverletzung einwandfrei ermittelt wurde und die persönlichen Daten des Internetanschlussinhabers auf der Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses vom Provider freigegeben wurden. Weitere Informationen zur Abmahnung durch FAREDS finden Sie hier: www.fareds.de/Abmahnung
Kommt auf der außergerichtlichen Ebene keine Einigung zustande, werden die Ansprüche der Urheber gerichtlich weiterverfolgt. FAREDS klagt Ansprüche nicht nur beim Prozessgericht ein, sondern verschickt Mahnbescheide und vollstreckt mit Gerichtsvollziehern aus Vollstreckungsbescheiden. Neben der Klage werden verstärkt auch einstweilige Verfügungsverfahren angestrengt, wenn die mit der Abmahnung verschickten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben werden.



