(openPR) Das Unternehmen Akzenta AG wurde als GmbH 1995 in Rosenheim gegründet. Diese wandte sich mit ihren Angeboten sowohl an Gewerbetreibende als auch an Privatkunden als Käufer von Konsumgütern, Dienst- und Finanzdienstleistungen und versprach traumhafte Renditen. Kunden, die über die Akzenta Geschäfte abwickeln, sollten am Umsatz der AG mit fabelhaften 72 Prozent beteiligt werden. Dabei wurden Verkaufsprovisionen und Umsatzbeteiligungen an der Gesellschaft vertrieben. Die fünf angebotenen Varianten stellten innerhalb von sechs bis sieben Jahren Ausschüttungen zwischen € 5 000 und € 30 000 in Aussicht.
Bis Mai 2002 sollen bereits um die 60 000 Verträge abgeschlossen worden sein. Hinter der Geschäftsidee standen die Akzenta-Vorstände Oliver Braun und Alexander Chmiel. Letzterer ist der Sohn von Ulrich Chmiel, der als Aufsichtsratsvorsitzender fungierte. Er war bereits 1994 in der Schweiz zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung und Betruges verurteilt worden.
Womit die Umsätze erzielt werden und woher die versprochenen Renditen kommen sollten, erklärte die Akzenta nicht. Die Gesellschaft merkt lediglich an, dass die Einnahmen sämtlicher Geschäftstätigkeiten in die Beteiligungen fließen.
Im Frühjahr 2006 waren die Geschäftsführung festgenommen und Firmengelder eingefroren worden. Nach der strafrechtlichen Verurteilung der Firmenleitung, musste das Unternehmen im Jahr 2009 Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen hatte in diesem Zusammenhang 30 000 Gläubiger kontaktiert. Nach dessen Aussage haben die Betreiber des Umsatzbeteiligungsmodells kaum etwas erwirtschaftet. Vielmehr sei ein klassisches Schneeballsystem geführt worden, das an die bisherigen Anleger nur zahlen kann, wenn neues Kapital eingeworben wird. Gegen drei Ex-Vorstände waren mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen worden. Der Insolvenzverwalter teilte auf der Gläubigerversammlung mit, dass Vermögen im Wert von sieben Millionen Euro vorhanden sei. Die Staatsanwaltschaft habe bei einer Großrazzia 2006 Luxusgegenstände gefunden, darunter Schmuck und Uhren, sowie ein seltener Maserati MC
12. Das gäben die Ermittler bald zur Verwertung frei. Allerdings wurden von 15 000 Gläubigern Forderungen in Höhe von 96 Millionen Euro angemeldet. Die Insolvenzgläubiger können daher nur mit einer geringen Quote rechnen. Das Verfahren sei sehr aufwändig und kompliziert, so dass mit einer Beendigung noch mehrere Jahre gewartet werden müsse. Aus Verjährungsgesichtspunkten heraus war bedeutsam, dass betroffene Anleger ihre Forderung rechtzeitig angemeldet haben.
Allerdings macht auch der Insolvenzverwalter Forderungen geltend. Dieser hat ehemalige Kunden und Vermittler der Akzenta angeschrieben und sie aufgefordert, sämtliche von Akzenta erhaltenen Auszahlungen an ihn auszukehren. Der Insolvenzverwalter beruft sich bei seiner Forderung insbesondere auf Urteile des LG und OLG München, wonach die Verträge der Kunden mit der Akzenta AG sittenwidrig und insgesamt unwirksam gewesen sein sollen. Auch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rückforderung von Scheingewinnen und Provisionen werden in dem Schreiben zitiert.
In jedem Fall sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen ihren Vermittler zustehen. Das Landgericht Aschaffenburg hat in einem aktuellen Urteil einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt, der seinem Kunden eine Anlage bei der Akzenta AG empfohlen hatte. Er wurde verurteilt, weil er nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt hatte. Insbesondere wurden keine Hinweise auf negative Presseberichte offen gelegt. Außerdem hat der Berater die Risiken der Anlage verharmlost. Der Vermittler ist aufgrund eines zwischen den Parteien stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrages zu richtiger und vollständiger Information über das zu vermittelnde Kapitalanlageprodukt verpflichtet. Die Akzenta-Umsatzbeteiligung hätte einer 68 Jahre alten Anlegerin nicht als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.







