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Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz

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Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stefan A. Seitz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Wolfratshauser Straße 80 81379 München Tel.: 089 / 72 30 87 65 Fax: 089 / 55 03 80 8 E-Mail: seitz@rechtsanwalt-thieler.de Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de

Über das Unternehmen

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.

Aktuelle Pressemitteilungen von Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz
Akzenta AG – Eine Bestandsaufnahme
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Akzenta AG – Eine Bestandsaufnahme

Das Unternehmen Akzenta AG wurde als GmbH 1995 in Rosenheim gegründet. Diese wandte sich mit ihren Angeboten sowohl an Gewerbetreibende als auch an Privatkunden als Käufer von Konsumgütern, Dienst- und Finanzdienstleistungen und versprach traumhafte Renditen. Kunden, die über die Akzenta Geschäfte abwickeln, sollten am Umsatz der AG mit fabelhaften 72 Prozent beteiligt werden. Dabei wurden Verkaufsprovisionen und Umsatzbeteiligungen an der Gesellschaft vertrieben. Die fünf angebotenen Varianten stellten innerhalb von sechs bis sieben Jahren A…
07.02.2011
Kapitalanlegern mit Altfällen droht absolute Verjährung 2011
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Kapitalanlegern mit Altfällen droht absolute Verjährung 2011

Warum viele Betroffene Kapitalanleger in diesem Jahr endgültige Entscheidungen treffen müssen Viele Kapitalanleger leiden auch heute noch unter den Folgen einer Anlageentscheidung, die häufig auf fehlerhafter Information durch Berater beruht. Dabei ist die Situation besonders relevant bei den Fällen des so genannten „Grauen Kapitalmarktes“, der zwischen dem regulierten „Weißen Kapitalmarkt“ und dem „Schwarzen Kapitalmarkt“ steht, der erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde betreibt. Dabei geht es in diesem Beit…
13.01.2011
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