(openPR) München, 31.01.2011 - Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft im Auftrag von Mandanten Scha-densersatzansprüche gegen die Deutsche Bank insbesondere wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zu-sammenhang mit dem Erwerb eines strukturierten Swaps mit dem Namen DB Balanced Currency Harvest Index Swap.
Bei diesem Swap handelt es sich um ein komplex strukturiertes synthetisches Finanzprodukt, bei dem die Deutsche Bank die Pflicht zur periodischen Zahlung eines Festzinssatzes übernahm. Im Gegenzug verpflich-tete sich der Kunde, der Bank nach zwei Festzinsperioden, die zunächst einen sicheren Vorteil für den Kun-den brachten, einen variablen Zins auf das vereinbarte Nominal (= vereinbarter Bezugsbetrag, auf den sich die Zinszahlungen beziehen) zu bezahlen. Die Höhe dieses variablen Zinssatzes richtete sich unter Verwen-dung einer Strukturformel nach einem von der Deutschen Bank gebildeten Index, der die Wertentwicklung bestimmter, von der Deutschen Bank ausgewählter Hoch- und Niedrigzinswährungen in Beziehung zueinan-der setzte. Entgegen der Darstellungen der Bank hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für den Kunden negati-ver Ereignisse übersteigt der variable Zinssatz, den von der Bank geschuldeten Festzinssatz aktuell bei wei-tem, woraus eine hohe Zahlungsverpflichtung des Kunden resultiert und der Swap einen erheblichen negati-ven Barwert aufweist (Barwert = Wert des Swap-Kontraktes = Saldierung, Auf- und Abzinsung der gegensei-tigen Zahlungsversprechen). Die erheblichen Risiken dieses Swap-Kontraktes wurden in dem von uns un-tersuchten Fall nicht hinreichend dargestellt. Insbesondere wurden den Kunden weder der bereits anfänglich negative Barwert des Swaps, noch die Eintrittswahrscheinlichkeiten der für die Kunden positiven oder nega-tiven Ereignisse dargestellt. Dies begründet Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Beratung der Bank im Zu-sammenhang mit der Empfehlung des Swaps, die eine auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts gerich-tete Schadensersatzpflicht auslösen kann.
Nach den uns vorliegenden Informationen wurde diese Swap-Art insbesondere im Jahr 2008 von der Deut-schen Bank vertrieben. Damit könnten Schadensersatzansprüche der Investoren wegen fehlerhafter Anla-geberatung gegen die Deutsche Bank aufgrund der strengen Verjährungsregelung des § 37a Wertpapier-handelsgesetzes bereits 2011 verjähren. Geschädigten Investoren wird daher eine Prüfung möglicher An-sprüche empfohlen.










