(openPR) Mit höchst komplizierten Balanced-Currency-Harvest-Swaps haben Anleger der Deutschen Bank hohe Verluste hinnehmen müssen. Nach dem Entscheid des BGH in Sachen Spread-Ladder-Swaps war klar, dass auch Anlegern in Balanced-Currency-Harvest-Swaps grundsätzlich Schadenersatz zugesprochen werden musste. Dies hat das LG Köln jetzt getan, weil Harvest-Anleger – genauso wie Spread-Ladder-Anleger – mit negativen Marktwerten in die Geschäfte gestartet sind. Diese negativen Marktwerte ergeben sich aus den Konstruktionsgewinnen, welche die Emittenten der Swaps auf jeden Fall erzielen. In dem erstinstanzlich entschiedenen Fall des LG Köln war die Deutsche Bank der Emittent. „Wir haben die Anspruchsgrundlage des bereits letztinstanzlich entschiedenen Spread-Ladder-Falls frühzeitig auf Harvest-Swaps übertragen“, sagt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf: „Wir sehen ferner negative Marktwerte und einseitige Kündigungsrechte bei vielen Zertifikatkonstruktionen. Das geht sogar aus Verteidigungsgutachten beklagter Institute hervor, die neben der Deutschen Bank von uns in Anspruch genommen werden.“ Viele Anleger können also darauf hoffen, ihre Schäden ersetzt zu bekommen, die sie mit immer komplizierteren Derivat- und Zertifikatkonstruktionen hinnehmen mussten – wegen offensichtlicher einseitiger Benachteiligungen.
Düsseldorf, 21.05.2012
Klaus Dittke, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht










