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Chance zur verbesserten Versorgung von Extremfrühchen vertan

31.01.201107:54 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Chance zur verbesserten Versorgung von Extremfrühchen vertan
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© BV "Das frühgeborene Kind" e.V.: Schwerer Start für die Allerkleinsten

(openPR) Mit Fassungslosigkeit reagiert der Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. auf eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg. Dieses hat am 26. Januar 2011 in einem Eilverfahren, das ca. 40 Kliniken angestrebt hatten, die vorläufige Aussetzung eines Beschlusses erklärt. Der Beschluss sollte am 1.1. 2011 in Kraft treten und sieht vor, dass Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm nur in speziellen Zentren versorgt werden dürfen, die jährlich mindestens 30 dieser sogenannten Hochrisikokinder behandeln.



Damit ist ein gerichtlicher Streit um ca. 5.000-6.000 Kinder entbrannt, deren Leben entscheidend von kompetenter Erfahrung der behandelnden Versorgungsteams auf eine neonatologischen Intensivstation abhängt. Diese Hochrisikokinder machen ca. 10 Prozent aller Frühgeborenen in Deutschland aus. Insgesamt werden jährlich ca. 60.000 Kinder zu früh geboren. Kliniken, die diese Zahl von 30 nicht erreichen, sind demnach immer noch für 90 Prozent aller Frühgeborenen zuständig.

In den vergangenen Wochen und Monaten machten sich daraufhin immer wieder regionale Zeitungen, Lokalpolitiker und Eltern für den Erhalt „ihrer“ Intensivstationen der höchsten Versorgungsstufe stark. Letztere betonen immer wieder, wie gut sie sich betreut fühlten. Aber zwischen gefühlter und tatsächlicher Qualität können manchmal Welten liegen.

Das musste auch Familie K. erfahren. Ihr kleiner Sohn kam als sogenanntes Hochrisikokind in einer kleinen Klinik zur Welt. Gut betreut habe man sich gefühlt. Das Team sei sehr nett und einfühlsam gewesen, so der Vater des Kleinen. Als Komplikationen eintraten, musste das Kind jedoch nach wenigen Wochen in ein großes Zentrum verlegt werden.

Die erste Klinik dürfte nach Inkrafttreten des Beschlusses zukünftig Frühgeborene wie den Sohn von Familie K. nicht mehr behandeln. Die Aussetzung des Beschlusses macht auch Familie K. fassungslos. „Meiner Familie wäre großes Leid erspart geblieben, wenn unser Sohn gleich in professionelle Hände gekommen wäre“, sagt der Vater kopfschüttelnd.

Besonders gefürchtete Komplikationen wie ein Darmverschluss oder Hirnblutungen, die einen Wasserkopf verursachen können, sowie operative Eingriffe am Herzen oder den Augen sind aufgrund der extremen Unreife dieser Kinder immer wieder Faktoren, die die Lebenssituation der Kinder gefährden.
Von den 5.000-6.000 Kindern, die, wie der Sohn von Familie K., in einer besonders frühen Phase zur Welt kommen, überstehen mehr als die Hälfte ihre zu frühe Geburt ohne das Eintreten besagter Komplikationen. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass Kinder mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben wie dies eben auch bei Familie K. der Fall war. Dann ist schnelles und vor allem richtiges Handeln gefragt. Mitunter entscheiden wenige Stunden über Leben und Tod eines solch kleinen Frühchens.

„Allein die hohe Säuglingssterblichkeit in Deutschland spricht für sich“, so Hans-Jürgen Wirthl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“ e.V.. „Ein großer Teil dieser toten Kinder sind nun mal besonders kleine Frühgeborene. Andere Länder in Europa haben sich bereits für den Weg der Zentralisierung entschieden und überzeugende Ergebnisse vorgelegt, was die Reduzierung der Säuglingssterblichkeit im eigenen Land anbelangt“, fügt Wirthl ergänzend hinzu. Unterstützung erhält er von namhaften Neonatologen, Wissenschaftlern und der Deutschen Kinderhilfe e.V. .

Eine endgültige Entscheidung der Sachlage steht noch aus. Bleibt zu hoffen, dass das in Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. Nov. 1989 formulierte Recht eines jeden Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sich gegenüber den Interessen der klagenden Kliniken durchsetzen wird, denn momentan suggerieren noch immer zu viele Kliniken Kompetenzen, die sie faktisch nicht haben – mit nicht abschätzbaren Folgen für die Kinder.

Die Potsdamer Richter trafen ihre Entscheidung aus formaljuristischen Erwägungen. Im Ergebnis stuften sie damit jedoch die wirtschaftlichen Interessen der Kliniken höher ein, als das Recht unserer Kinder auf Leben. „Jetzt ist endgültig auch die Politik gefordert aus der Deckung zu kommen und die gesetzlichen Vorschriften so anzupassen, dass auch hierzulande endlich die Voraussetzungen für die bestmögliche Versorgung unserer Kinder ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden können“, sagt Wirthl. Bis dahin könne man werdenden Eltern nur dringend raten, sich die Klinik kritisch auszusuchen und vor allem nach der Erfahrung, der fachlichen Kompetenz und der Zahl der behandelten Frühgeborenen zu fragen. Im Zweifelsfall sollten sie selbst aktiv werden und auf eine Verlegung drängen.

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