(openPR) Köln, 28. Februar 2012 – Für Mut und Augenmaß bei der Umsetzung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung plädiert der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e.V. Bei der anstehenden Konkretisierung der Anforderungen und Inhalte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) müssen im Interesse der Patientinnen und Patienten hohe Versorgungsqualität und eine fachärztliche Versorgung gewährleistet sein.
Knapp 490.000 Krebsneuerkrankungen werden laut den Hochrechnungen des Robert-Koch-Instituts für das Jahr 2012 erwartet. Ein erheblicher Teil dieser Patienten wird in Deutschland ambulant behandelt: „Weit über 50 Prozent der onkologischen Therapien in Deutschland werden durch Vertragsärzte erbracht. Das gibt es in keinem anderen entwickelten Land“, betont der BNHO-Vorsitzende PD Dr. Stephan Schmitz. Die Patienten profitieren von dieser Situation enorm: So gewährleisten die Niedergelassenen eine schnellstmögliche Terminvergabe an onkologische Patienten: „Durch eine Befragung von 17.000 Patienten können wir auch eindeutig belegen, dass es keinen Unterschied macht, ob die Patienten in der GKV oder in der PKV versichert sind. Wenn überhaupt, dann waren die GKV-Patienten in dieser Umfrage mit der Terminvergabe sogar zufriedener.“
Spezialfachärzte müssen in den Gremien vertreten sein
Um diese patientenfreundliche Versorgung zu erhalten, hat der BNHO erfolgreich für einen dritten Sektor in der ambulanten Medizin, die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), gekämpft. „Jetzt geht es darum, die gesetzlichen Vorgaben so zu konkretisieren, dass die Zukunft der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Zeiten zunehmenden Wettbewerbs im Interesse der Patienten gesichert bleibt“, so Schmitz. Um diese Anforderungen zu diskutieren, hat der BNHO beim Deutschen Krebskongress in Berlin ein Symposium zur ASV veranstaltet, bei dem führende Vertreter von Kassenärzten, BNHO und G-BA zu Wort kamen.
Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, bis zum 31.12.2012 eine Richtlinie für die ASV zu erarbeiten. Danach werden weitergehende Details, vor allem zur Vergütung, in direkten Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärzten geregelt. Damit die Stimme der Ärzte im neuen „dritten Sektor“ dabei angemessen Gehör findet, fordert der BNHO eine Beteiligung der Spezialfachärzte in den relevanten Gremien der Selbstverwaltung. „Das gilt auf Bundesebene, aber auch für die Landesausschüsse“, so Schmitz.
Besonderheiten der Niedergelassenen berücksichtigen
Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, machte deutlich, worauf es bei der Konkretisierung der Anforderungen an die ASV vor allem ankommt: „Die Qualität der Versorgung muss im Vordergrund stehen. Das Qualitätsniveau muss mindestens so hoch bleiben wie in den existierenden Richtlinien“, so Hess. Allerdings richteten sich die bisherigen Richtlinien an Fachabteilungen. „Wir müssen hier Parallelregelungen finden, die die Besonderheiten des niedergelassenen Arztes berücksichtigen“, so Hess. Konkret ist aus seiner Sicht eine Alternative zu organbezogenen Fallzahlen für Niedergelassene nötig. Der BNHO begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich und fordert außerdem eine enge Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, wonach Krankenhäuser, die an der ASV teilnehmen, nur ausnahmsweise eine teilstationäre Versorgung anbieten dürfen.
Kein Etikettenschwindel beim Facharztstandard
Ein wichtiger Aspekt gerade mit Blick auf die Qualität der Versorgung ist für Schmitz die Sicherstellung einer fachärztlichen Versorgung auch im Krankenhaus: „Wenn wir unter dem Etikett einer spezialfachärztlichen Versorgung zulassen, dass Ärzte im ersten Weiterbildungsjahr ambulante onkologische Patienten betreuen, dann ist das Etikettenschwindel.“ Schmitz forderte auch, die ASV im Rahmen der bisherigen Weiterbildung zu verankern: Ergänzende Weiterbildungen zu einem „spezialfachärztlich tätigen Onkologen“ hält der BNHO nach einer sieben- oder mehrjährigen Weiterbildung zum internistischen Onkologen für nicht erforderlich.
Die nur in der onkologischen ASV vom Gesetzgeber geforderte Pflicht zur Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Sektor sei eine wesentliche Forderung des BNHO gewesen, so Schmitz. Er wies darauf hin, dass das Rad hier nicht neu erfunden werden müsse: „90 Prozent der Praxen sind bereits heute Kooperationspartner in Organzentren. Fast alle onkologischen Praxen nehmen an externen Tumorkonferenzen teil. Das alles ist gelebte Kooperation, auf die wir bei der ASV aufbauen können.“ Wichtig ist aus Sicht des BNHO, dass die Kooperationsbemühungen real sind und im Zweifel auch nachgewiesen werden müssen.
Köhler: „ASV ist eine große Chance“
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, mahnte angesichts des erheblichen Abstimmungsbedarfs bei der ASV zu sorgfältiger Umsetzung speziell bei der Vergütung. Das mittelfristige Ziel von „DRG-Analoga“ im ambulanten EBM-Katalog für die ASV hält er erst ab dem Jahr 2015 für realistisch. Grundsätzlich stehe die KBV aber voll hinter dem neuen Sektor: „Die niedergelassenen Ärzte können durch die ASV in Bereiche vorstoßen, die bisher dem Krankenhaus vorbehalten waren. Das ist eine Chance, und daher halten wir die ASV für einen zukunftsträchtigen Weg.“










