(openPR) Die Spezialfachärztliche Versorgung soll in der Gesundheitspolitik zum Testballon der ambulanten und stationären Versorgung werden. Wird mit dem Motto 'jeder soll, der kann' ein Duell der Spezialisten in Praxen und Kliniken eingeläutet? Soll diese Maßgabe zur Separation von 'allgemeinen Fachärzten' und Spezialisten führen?
Aus Sicht der GFB vernachlässigt diese Tendenz die Breite der fachärztlichen Kompetenz und das tatsächliche Versorgungsspektrum. Eine Verschärfung des drohenden Ärztemangels wäre die Folge. „Eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems ist die flächendeckende wohnortnahe fachärztliche Versorgung, deren Verlust wir uns nicht leisten können und dürfen“, so der Präsident der GFB, Dr. Siegfried Götte.
Die GFB befürwortet daher die Gleichstellung der spezialfachärztlichen ambulanten und stationären Versorgung. Das mit dem Entwurf zum Versorgungsgesetz angestrebte Ziel der Koalition 'gleich langer Spieße' zur Kompensation von Versorgungsdefiziten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung findet die volle Unterstützung der GFB. Einen Schnitt durch die fachärztliche Versorgung in Basis- bzw. Versorgerfachärzte und Spezialisten lehnt die GFB hingegen ausdrücklich ab.
Ein derartiger Schnitt würde der breiten Weiterbildungsqualifikation des Facharztes ebenso wenig gerecht, wie dem realen Leistungsspektrum. Eine Erhebung des Berufsverbandes der Orthopäden hat 2004 beispielsweise ergeben, dass lediglich ca. 8,4% seiner Mitglieder ausschließlich operativ waren, 43,3% sowohl konservativ als auch operativ und 48,3% konservativ. Ähnlich stellt sich das Versorgungsspektrum in vielen anderen fachärztlichen Disziplinen dar. „Wo sollte hier der Schnitt zur spezialfachärztlichen Leistung gelegt werden?“, fragt Götte und sieht als Ausweg aus diesem Dilemma nur die Unterscheidung von Versorger- und Spezialärztlichen Leistungen. Derjenige Facharzt, der sich für die Erbringung spezialfachärztlicher Leistungen qualifiziert hat, sollte diese neben reinen fachärztlichen Basis- bzw. Versorgerleistungen auch erbringen können.
Die Definition der Spezialfachärztlichen Ebene, besser spezialfachärztliche Leistung, muss aus Sicht der GFB fallbezogen gelten.
Die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung will die GFB zukünftig als Nahtstelle verstanden wissen. Sie fordert daher anstelle eines ungeordneten Wettbewerbs Rahmenbedingungen, die ein kollegiales Miteinander ambulant tätiger Fachärzte mit spezialfachärztlichen Leistungen und Klinikärzten sichern. Ein ungezügelter Wettbewerb um spezialfachärztliche Leistungen in Klinik und Praxis sollte zur Vermeidung einer Verunsicherung der Patienten unbedingt verhindert werden.











