(openPR) Berlin, 06.04.2009. Als eine verpasste Chance zur Wiederherstellung der Wahlfreiheit der Versicherten und Patienten bei der hausärztlichen Versorgung sieht die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung (DGbG) e.V. die am vergangenen Freitag im Bundesrat gescheiterte Initiative zur Abschaffung des Vertragsmonopols eines großen Hausarztverbandes. Dadurch wurde eine Möglichkeit vertan, wieder mehr Wettbewerb um die bestmögliche Patientenversorgung zuzulassen.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Bundestag die Zwangsregelung beschlossen, nach der praktisch nur ein einziger großer Hausarztverband das Quasi-Monopol erhielt, mit Krankenkassen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung einzugehen. Die Krankenkassen wurden verpflichtet, diese Verträge bis Mitte 2009 abzuschließen. Die Wahlfreiheit der Versicherten und Patienten wurde dadurch massiv eingeschränkt. So werden jetzt die meisten Versicherten gezwungen, sich in eine Patientenversorgung zu begeben, die sich in den Händen einer berufspolitischen Organisation befindet.
Die DGbG e.V. hatte bereits anlässlich der Anhörungen des Gesundheitsausschusses des Bundestages zu dieser Regelung darauf hingewiesen, dass der Zwang zum Abschluss solcher Verträge die Versorgung der Versicherten erheblich einschränkt. In Sinne der Stärkung des Wettbewerbes in der GKV sollte es den Krankenkassen vorbehalten bleiben, welches besondere Versorgungsangebot sie ihren Versicherten unter Qualitätsgesichtspunkten anbieten wollen. Die Versicherten sind in der Lage, selbst zu entscheiden, welches Versorgungsangebot ihren Bedürfnissen entspricht und dieses frei auszuwählen.
„Es ist bedauerlich, dass sich im Bundesrat nun keine Mehrheit dafür gefunden hat, die Rechte der Versicherten wieder zu stärken und die Krankenkassen von einem unsinnigen Diktat zu befreien“, so der Präsident der DGbG e.V. Professor Dr. Dr. mult. Dieter Adam, München.









