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Die Barmer steht zur Homöopathie - und 72 andere Kassen auch

10.01.201916:20 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die Barmer steht zur Homöopathie - und 72 andere Kassen auch

(openPR) Knapp 70 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen bieten zuzahlungsfreie Sondertarife “Homöopathie” für ihre Versicherten an. Voraussetzungen sind: Sie sind bei einer teilnehmenden Kasse versichert und Sie sind in Behandlung bei einem Vertragsarzt, der über das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verfügt und an den Verträgen teilnimmt. Auf Nachfrage des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH, www.bph-online.de) teilte der DZVhÄ mit, dass von den 110 gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) 66 Kassen an Verträgen mit dem Verband teilnähmen (Stand Dezember 2018). Weitere sieben Krankenkassen würden die Homöopathie im Rahmen von Verträgen mit Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstatten. Diese Kassen erstatten die Fallaufnahme und Beratungen, also die ärztliche Zeit, aber nicht unbedingt die verordneten homöopathischen Arzneimittel. Immerhin tun dies 55 GKVen in unterschiedlicher Höhe. Heilpraktiker-Leistungen dürfen von GKVen nicht übernommen werden.



Die größten Kassen setzen nach zwei Jahren die Erstattung für ein Jahr aus

Doch wie geht es weiter mit der GKV-Erstattung der Homöopathie? Die Verträge laufen nun schon zum Teil seit 14 Jahren und es gibt bei der Techniker Krankenkasse (über 11 Millionen Versicherte) und der Barmer (über 9 Millionen Versicherter) gravierende Änderungen. Der BPH hat die beiden größten Krankenkassen Deutschlands nach der Zukunft der Homöopathie-Erstattung befragt und ausführliche Antworten von der Barmer erhalten. Die Techniker hat sich nicht äußern wollen.
Die wichtigste Aussage zuerst: Auf die Frage, ob das Homöopathie-Angebot in den nächsten Jahren fortgesetzt würde, antwortet die Barmer: „Es gibt derzeit keine Pläne, unseren Versicherten homöopathische Leistungen nicht mehr wie bisher zu erstatten.“ Die Begründung: „Wir leben in einer zunehmend pluralen und selbstbestimmten Gesellschaft, in der die Vorstellungen von Gesundheit, Gesunderhaltung und Therapie nicht einheitlich gestaltet und vorgegeben werden sollten.“ Die Kasse verweist zur Absicherung ihres Homöopathie-Angebots auf das Sozialgesetzbuch, in dem „der Gesetzgeber Leistungen wie alternative Behandlungsmethoden … ausdrücklich“ nicht ausschließe.

Der Knack-Punkt bleibt aus Sicht des BPH das sogenannte Pausenjahr, das von Barmer und Techniker durchgesetzt wurde. Die Homöopathie-Erstattung wird jeweils nach zwei Jahren für ein Jahr ausgesetzt, das heißt, die Therapie läuft weiter und die Patienten zahlen selber – oder setzen die Therapie aus. Die Barmer sieht das anders: „Das Aussetzen der Homöopathie-Erstattung nach zwei Jahren stellt nach unseren Erfahrungen für unsere Versicherten überhaupt kein Problem dar. Da ohnehin ausschließlich Vertragsärzte die homöopathische Behandlung durchführen, steht ihnen der Arzt weiterhin im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung. Zudem nutzen nach unseren Erkenntnissen viele Versicherte das zuvor erworbene Wissen in Sachen Homöopathie weiter.“

An den Homöopathie-Verträgen teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sehe das Pausenjahr kritisch. Es bereitet nur den Patientinnen und Patienten keine Probleme, deren Gesundheit in den zwei Jahren der homöopathischen Behandlung stabil geworden ist. „Natürlich haben Patienten in den zwei Jahren kein Wissen angesammelt wie man ein neues Mittel bestimmt, so wie sie auch nach 10 Jahren Blutdruckbehandlung nicht wissen, welches neue Blutdruckmedikament sie jetzt nehmen müssen, wenn es Probleme mit dem bisherigen Medikament gibt “, kritisiert ein Arzt, der namentlich nicht genannt werden möchte, das Barmer-Techniker-Pausenjahr. Aus seiner Erfahrung ist ein Pausenjahr medizinisch bei Patienten nicht gerechtfertigt, die eine kontinuierliche homöopathische Begleitung benötigen wie z.B. bei einer Autoimmunerkrankung, bei Rheuma, schweres Asthma oder COPD. „Asthma und COPD lassen sich homöopathisch sehr gut begleiten und gehören nicht umsonst zu den Desease Management Programmen (DMP), bei denen der Gesetzgeber viel Geld investiert, damit die Patienten regelmäßig betreut werden. Im Pausenjahr wird ihre Erkrankung wieder schlechter, weil sie eine sehr individuelle komplexe Begleitung benötigen und nicht nur das Wiederholen eines bekannten Mittels.“ Eine andere Gruppe, bei der diese Regelung von Ärzten kritisch gesehen wird sind Kinder. Aufgrund ihrer Entwicklung verändert sich ihr Gesundheitszustand sehr schnell. Beispiel: Fällt zum Beispiel ein Paukenerguss oder die Vergrößerung der Rachenmandel in diese Zeit, muss die Familie die Arztkosten entweder selber zahlen oder auf eine homöopathische Behandlung verzichten. „Sehr häufig kann homöopathisch eine operative Entfernung der Rachenmandel (Polypen-OP) und das Legen von Paukenröhrchen verhindert werden“, urteilt der an den Verträgen teilnehmende Arzt.

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