Zentrales Testamentsregister kommt 2012
(openPR) Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (Drucksache 17/2583) verabschiedet.
Mit dem Zentralen Testamensregister soll das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen mittels moderner Kommunikations- und Speichermedien erheblich verbessert und eine Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren - insbesondere die beschleunigte Erteilung von Erbscheinen - erreicht werden. Zur Zeit sind die erbfolgerelevanten Testamente und Erbverträge bei ca. 5.200 dezentralen Stellen auf schätzungsweise 15 Millionen karteigebundenen Verwahrungsnachrichten erfasst. Darüber hinaus soll sich die Bundesrepublik Deutschland durch das Zentrale Testamentsregister an den europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erfolgerelevante Erklärungen beteiligen können.
Die Nachlassgerichte und Notare übermitteln dem Zentralen Testamentsregister zukünftig erlekronisch, dass eine letztwillige Verfügung in amtliche Verwahrung genommen wurde. Verfahrenstechnisch wird zukünftig das Standesamt des Sterbeorts das Zentrale Testamensregister benachrichtigen. Ergibt die dortige automatisierte elektronische Prüfung, dass eine letztwillige Verfügung amtlich verwahrt ist, wird von dort aus das Nachlassgericht verständigt und auch die verwahrende Stelle mitgeteilt. Ist eine Verwahrung nicht registriert, übermittelt das Zentrale Testamentsregister ein entsprechendes Negativtestat.
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