(openPR) Fachanwälte vom Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten raten zur Nutzung der neuen Einrichtung.
Ab Januar 2012 gibt es ein neues zentrales Testamentsregister für ganz Deutschland. Darauf macht das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) aufmerksam. Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München und NDEEX-Vorstand, empfiehlt allen Menschen, die einen „Letzten Willen“ eigenhändig zu Papier gebracht haben oder dies beabsichtigen, das neue elektronische Testamentsregister der Bundesnotarkammer zu nutzen.
Testamente oft nicht auffindbar
Laut Klinger beseitigt das Register ein Problem, das in der Vergangenheit immer wieder auftrat: „Ein gültiges und selbst erstelltes Testament wurde überhaupt nicht oder viel zu spät aufgefunden.“ Aber selbst dann, wenn ein selbst geschriebenes Testament bei einem Nachlassgericht hinterlegt worden ist, dauert es bis jetzt oft viel zu lange, bis die bei mehreren Tausend Standesämtern und der „Hauptkartei für Testamente“ am Berliner Amtsgericht registrierten Dokumente aufgefunden, angefordert und bei dem für einen Sterbefall zuständigen und von dem Hinterlegungsort abweichenden Nachlassgericht eingetroffen sind. „Aufwändige Recherchen führen oft erst nach Wochen oder gar Monaten zum Ziel“, so Anwalt Klinger. Hier schaffe das neue elektronische Testamentsregister „Abhilfe“, sagt der Erbrechtsexperte.
Rasche elektronische Information
Nach einem Sterbefall erhält jetzt das Nachlassgericht innerhalb kürzester Zeit auf elektronischem Wege Grundinformationen über die Person eines Erblassers, zum Verwahrungsort seines Testaments und zur Urkunde selbst. Der Inhalt des Testaments geht jedoch aus dem Eintrag im Register nicht hervor. „Das Register funktioniert nur als Wegweiser zum letzten Willen einer Person“, erklärt Bernhard F. Klinger.
Registrierung eines Testaments
Nicht jedes Problem im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Testamenten ist mit der neuen Einrichtung in Berlin zu lösen. Fachanwalt Klinger: „Wer seinen letzten Willen mit der Hand auf ein Papier schreibt und zu Hause aufbewahrt, kann das Testamentsregister nicht nutzen.“ Ein absolut zulässiges und gültiges, jedoch in den eigenen privaten Unterlagen aufbewahrtes und nicht gemeldetes Testament lässt sich nicht über das neue Register der Bundesnotarkammer auffinden. Der Münchner Fachanwalt Klinger rät daher seinen Mandanten, die in Bayern und damit auch der Landeshauptstadt München gegebene Möglichkeit zu nutzen, Testamente beim Amtsgericht in Verwahrung zu geben und damit automatisch die Registrierung im Testamentsregister zu erzielen.
Schutz vor illegaler Vernichtung eines Testaments
Die Fachanwälte des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten helfen nicht nur bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten, sondern auch bei deren korrekter Hinterlegung und Registrierung. Bernhard F. Klinger rät ganz besonders bei ganz bestimmten Testamenten zu der Aufbewahrung beim Amtsgericht: Klinger wörtlich: „Wenn ein Testament Enterbungen, Auflagen und andere unangenehme Überraschungen für vermeintlich begünstigte Angehörige beinhaltet, besteht die Gefahr, dass eine benachteiligte Person aus der Verwandtschaft das unliebsame Dokument verschwinden lässt.“ Ein wirksames Mittel gegen diese illegale Praxis der Vernichtung von Testamenten stellt die öffentliche Verwahrung beim Amtsgericht und die Meldung beim Testamentsregister dar.
Link: http://www.testamentsregister.de/zentrales-testamentsregister/









