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Bundesregierung will Patientenrechte verbessern

03.01.201108:33 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Bundesregierung will Patientenrechte verbessern
Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer

(openPR) Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, hat gegenüber verschiedenen Pressemedien für das Jahr 2011 umfangreiche Verbesserungen des Patientenschutzes angekündigt und dabei zahlreiche Forderungen des Patientenanwalts Dr. Alexander T. Schäfer aufgegriffen. So kündigte er etwa in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau an, dass er sich für spezielle Medizinrechtskammern bei den Landgerichten einsetzen werde, denen neben Berufsrichtern auch Ärzte- und Patientenvertreter angehören sollen (http://www.fr-online.de/politik/-patienten-sind-keine-bittsteller-/-/1472596/5049948/-/index.html). Bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine langjährige Forderung, die auch in den „9 Forderungen zur Reform der Haftung bei Behandlungsfehlern“ von Dr. Alexander T. Schäfer enthalten sind (vgl. dazu die Pressemeldung vom 02.03.2010 http://www.openpr.de/news/403286/Der-Patientenschutz-muss-endlich-Vorrang-haben.html).

Die jetzt vom Patientenbeauftragten geforderten Änderungen sind zu begrüßen, können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Patienten auch danach weiterhin die „schwächeren Partner“ im Arzt-Patienten-Verhältnis bleiben. Insoweit kann die geplante Reform – sofern sie so umgesetzt wird – nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gleichberechtigten Behandlungsverhältnis sein. Kritisch muss auch der Vorschlag zur Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern gesehen werden. Denn auch Leistungen aus diesem Fonds sind nach den jetzigen Planungen daran geknüpft, dass zuvor eine Kommission einen Fehler bei der Behandlung feststellt. Ob dieses Kommissionsverfahren, dessen Details noch nicht feststehen, tatsächlich eine effektivere und vor allem schnellere Alternative als ein gerichtliches Verfahren darstellen wird, bleibt abzuwarten. Keinesfalls dürfen Zahlungen aus diesem Fonds aber dazu führen, dass den Patienten die (gerichtliche) Geltendmachung weiterer Schäden dadurch verwehrt wird und die Geschädigten letztlich sogar weniger bekommen, als ihnen zusteht.

Die Reformvorschläge machen jedoch deutlich, dass ganz offensichtlich auch die Politik erkannt hat, dass die derzeitige (rechtliche) Position der Patienten – insbesondere bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler – eine inakzeptable Benachteiligung darstellt, die es zu korrigieren gilt.

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