(openPR) Kopfnoten soll es zukünftig auf NRWs Schulzeugnissen nicht mehr geben. Dies beschlossen SPD und Grüne mit einer Gesetzesänderung im Rahmen der Schulreform am 15. Dezember. Und die Schulrechtsnovelle birgt noch weitere Neuregelungen für Schüler, Lehrer und Eltern.
Seit der Einführung der Kopfnoten im Jahr 2007 durch die damalige schwarz-gelbe Regierung sprachen sich SPD und Grüne stets dagegen aus. Am 15. Dezember hat nun der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierung diese für das kommende Halbjahrszeugnis wieder abgeschafft. Benotet wurden bislang Zuverlässigkeit/Sorgfalt, Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Leistungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsbereitschaft der Schüler. Ab dem kommenden Halbjahreszeugnis besteht für Lehrer nun die Möglichkeit, das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler in ausformulierter Textform zu beurteilen. Die Schulen legen jedoch selbst fest, wie und in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen wollen. Auch Fehlzeiten werden nicht mehr auf den Abschlusszeugnissen angegeben.
Die bisherigen Kopfnoten ließen zu viel Spielraum und Beliebigkeit zu und gaben den Schülern keinerlei Feedback. Die dbb jugend nrw begrüßt daher die geplante Änderung der rot-grünen Regierung. Hinsichtlich der künftigen Beurteilungsform erscheint jedoch fraglich, wie durch die Textformulierungen eine Vergleichbarkeit zwischen den Schülern hergestellt werden soll. Hierzu muss es einheitliche Standards geben, wie sie zum Beispiel auch für Arbeitszeugnisse gelten.
Die Gesetzesänderungen im Rahmen der Schulreform beinhalten noch zahlreiche weitere Neuregelungen für Schüler, Lehrer und Eltern. So ist zum Beispiel das Grundschulgutachten nicht mehr verpflichtend für die Wahl der weiterführenden Schule, sondern stellt lediglich eine Empfehlung der Grundschullehrer dar. Eltern entscheiden selbst, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Auch können die Kommunen ab sofort selber entscheiden, ob sie Schuleinzugsbereiche einrichten möchten oder nicht. Dies ist nun auch für die Schultypen der Sekundarstufen I und II möglich. Künftig werden die Schulkonferenzen in der Sekundarstufe I zu je einem Drittel aus Schülern, Eltern und Lehrern bestehen. Dadurch wird die Mitbestimmung der Schüler gestärkt.
Die letzte Reform aus dem Jahr 2007 dauerte nur drei Jahre an. Für die dbb jugend nrw stellt sich daher die Frage, wie lange die neuen Regelungen gültig sein werden. Die ständigen Neuerungen in der Schulreform führen letztendlich dazu, dass Lehrer und Schüler sich stets neu informieren müssen. Es besteht die Gefahr, dass Lehrer sich mehr und mehr um rechtliche Belange kümmern müssen - und für die pädagogischen immer weniger Zeit haben.
Die dbb jugend nrw hält es zudem für wichtig, neu eingeführte Regelungen zunächst zu evaluieren und den Nutzen zu analysieren, bevor eine erneute Novellierung in Kraft tritt. Sonst verkommt die Beurteilung der Vor- und Nachteile einer Reform zu einer rein beliebigen Angelegenheit. Auch könnte das sofortige Inkrafttreten der aktuellen Schulrechtsnovelle dafür sorgen, dass in den Schulen wieder zahlreiche Fragen und Verwirrungen aufkommen. Die dbb jugend nrw spricht sich dafür aus, dass schnellstens Richtlinien zur Umsetzung erlassen werden. Die Befürchtung besteht allerdings, dass diese wieder lange auf sich warten lassen werden.