(openPR) Jan Philipp Reemtsma, Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Hamburg und Vorstand des Hamburger Instituts für Sozialforschung, hielt in Berlin einen Vortrag zum Thema seines neuen Buches „Folter im Rechtsstaat?“. Nach dem Vortrag beim Deutschen Institut für Menschenrechte führte audio:link Die Internet Audioagentur ein Interview mit Prof. Reemtsma. Eine Audiodatei des Gespräches ist auf der Internetseite des Instituts für Menschenrechte zu hören. Es folgt die Textfassung:
„Wir sind, was wir tun. Und wir sind, was wir versprechen, niemals zu tun!“ heißt es in ihrem Buch „Folter im Rechtsstaat?“. Können wir uns beim Thema Folter auf ein Versprechen verlassen?
Reemtsma: Man kann sich in dieser Welt auf überhaupt nichts verlassen. Weder auf Versprechen, noch auf gute Vorsätze, noch darauf, dass die politischen Verhältnisse immer so bleiben, wie sie sind. Die Diskussion, um die es im Augenblick geht, ist, dass es namhafte Juristen gibt, die der Meinung sind, dass das Grundgesetz in einigen wenigen extremen Fällen die Anwendung körperlicher Gewalt, - sprich Folter -, erlaube. Dies ist eine Position, die sich auch in Verfassungsgerichtskommentaren findet. Ich plädiere dafür einzusehen, dass unsere Rechtskultur eine solche Öffnung hin zu einer Relegitimierung der Folter auch in Ausnahmefällen nicht verträgt.
Ein solcher Ausnahmefall war auch der Entführungsfall Jacob Metzler, in dem der Polizeichef Daschner dem gefassten Entführer körperliche Schmerzen androhte, um das Versteck des entführten Kindes herauszupressen. Steht der Rechtsstaat solchen Fällen, in denen zwischen der Rettung von Menschenleben und der Einhaltung des Folterverbots entschieden werden muss, hilflos gegenüber?
Reemtsma:Das ist ein Dilemma. Dilemma aber heißt noch nicht Hilflosigkeit, weil Menschen in solchen Situationen ja handeln können. Die Frage ist, wie sollen sie handeln und was ist rechtmäßig zu tun? Und da halte ich es nicht für richtig, solche Fälle dazu zu benutzen, die Folter wieder für ein, wenn auch nur in Extremfällen zulässiges Mittel der Ermittlung zu halten oder wieder einzuführen. Die Folgen für unseren Rechtsstaat wären gravierend und wir können sie nicht wollen. Wir müssen hinnehmen, dass wir mit einem absoluten Folterverbot vielleicht manchmal in Probleme kommen.
Ließe man auch in Extremfällen auch nur ausnahmsweise Folter zu, so könnten alle Dämme brechen und nach und nach wäre alles möglich.
Dieses „Dammbruch-Argument“ hört man häufig. In Ihrem Buch „Folter im Rechsstaat?“ wird genau dieses Argument kontrovers diskutiert. Warum?
Reemtsma:Einen Dammbruch darf man nicht einfach so behaupten, um die Diskussion abzubrechen. Das muss man sehr genau begründen. Ich rede auch nicht von einem Dammbruch, sondern ich sage, dass zwei konkrete Sachen passieren: Wenn Sie etwas zulassen, egal was es ist, dann müssen Sie auch immer den Irrtum mit zulassen. Es gibt nichts auf der Welt, worüber man sich nicht irren kann und zwar legitimer Weise irren kann. Wo gefoltert werden darf, werden irgendwann Unschuldige gefoltert werden und zwar so, dass Gerichte feststellen: Es war zwar falsch, aber es ist ihnen nicht vorzuwerfen. Damit beginnt die Bedrohung für den Unschuldigen.
Zweitens: Folter müsste rechtlich geregelt werden und das würde folgendes bedeuten: Eine öffentliche Debatte müsste geführt werden und zwar eine Bundestagsdebatte über Foltermethoden und vieles mehr. Das würde unseren öffentlichen Umgang mit Rechtsgütern, aber auch mit Werten, wie dem Bekenntnis, nicht grausam zu sein, gravierend beeinträchtigen.
Warum ist die Todesstrafe in vielen Staaten rechtsstaatlich legitimierbar, nicht aber die Folter?
Reemtsma: Ich bin ein ganz entschiedener und kompromissloser Gegner der Todesstrafe. Trotzdem liegt der Fall etwas anders. In der Folter wird der Mensch als autonomes Subjekt negiert, indem er dazu gezwungen werden kann, etwas zu tun oder etwas zu sagen, was er nicht will, unter Inkaufnahme seines physischen und psychischen Zusammenbruchs. Das heißt, er würde innerhalb der Rechtsordnung als autonomes Individuum zerstört und instrumentalisiert werden. Die Todesstrafe ist eine grausame Strafe, wie übrigens die lebenslange Freiheitsstrafe auch eine grausame Strafe ist, und die Debatte darüber, wie grausam Strafen sein dürfen, ist durchaus legitim. Aber es ist interessant – auch historisch gesehen -, dass die Todesstrafe immer einem weit geringeren Delegitimisierungsdruck ausgesetzt war als die Folter. Die Folter ist immer als der Kern des unzulässigen Übergriffs angesehen worden.









