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Brandenburger Vergabegesetz

24.11.201013:31 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Bauwirtschaft begrüßt geplante Ausweitung auf Kommunen
FG Bau: Gesetz hätte ohne Einbezug der Kommunen nur marginale Wirkung / Durchführungskontrollen gefordert

Berlin, 24.11.2010. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßt die geplante Ausweitung des Brandenburger Vergabegesetzes auf die Kommunen im Land. Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, erklärt dazu: „Im Baubereich werden wesentlich mehr Aufträge von den Kommunen als vom Land vergeben. Ein Vergabegesetz macht daher aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn es auch auf kommunaler Ebene zur Anwendung kommt. “

Bislang würden gerade bei kommunalen Vergaben häufig Verstöße gegen die VOB – die geltende Verdingungsordnung für Bauleistungen – festgestellt, so Wenkel: „Bei Aufträgen auf kommunaler Ebene erhält oft der billigste Anbieter den Zuschlag, nicht jedoch der wirtschaftlichste. So entsteht ein Preiskampf, vor dem die Auswahl des Bieters nach Sach- und Fachkunde in den Hintergrund tritt. Dieser Wildwuchs bei der Anwendung der VOB führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der seriös kalkulierenden Unternehmer.“ Gelte das Vergabegesetz auch für Kommunen, werde den Beamten in den vergebenden Stellen der Rücken gestärkt, tatsächlich dem wirtschaftlichsten Angebot den Vorzug vor Billigst-Anbietern zu geben. Die Einbindung der Kommunen sei daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

Die Fachgemeinschaft Bau fordert zudem, dass jede Vergabeentscheidung begründet werden muss – auch die für das günstigste Angebot. Darüber hinaus setzt sich der Verband dafür ein, die Durchführung der öffentlichen Aufträge mithilfe von Nachprüfungsstellen flächendeckend zu kontrollieren.

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