(openPR) Troisdorf, 19. November 2010. Die Personaldienstleistung Zeitarbeit ist ein unverzichtbares Mittel der modernen Personalplanung. Als eigenständige Branche unterliegt die Zeitarbeit besonderen gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen. In einer Situation mit drei unterschiedlichen Tarifverträgen ist die Auswahl des „passenden“ Tarifvertrages und vor allem die richtige Auslegung und Anwendung grundlegende Voraussetzungen für die Nutzung der Zeitarbeit. Dies gilt gleichermaßen für Zeitarbeits- wie Kundenunternehmen.
Durch die „Hartz“-Reformen wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz „equal treatment“ verbunden mit einer Tariföffnungsklausel eingeführt. Hierdurch entwickelte sich eine Verbändelandschaft mit drei Flächentarifverträgen. Unterschiedlichen Regelungen, konkurrierende Gewerkschaften, Rechtsstreite und damit verbundene Schlagzeilen führen immer wieder zu Fragen und Unsicherheiten.
Das Handbuch mit Kommentierung gibt einen Überblick über die Systematik der drei Tarifverträge und hilft durch Vergleiche bei der Auswahl und Anwendung in der Praxis. Die ausführliche Kommentierung gibt eine klare Arbeitshilfe für die rechtssichere Anwendung und reduziert so das Risiko des „equal treatment“.
Der Autor Rechtsanwalt Dr. Adrian Hurst war von 2003 bis 2008er Ge-schäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit mitgeprägt. In seinem Vorwort lobt RA Rainer Huke, Leiter der Abteilung Lohn- und Tarifpolitik bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die fundierte wie verständliche Darstellung sowie wertvolle Erläuterungen und zahlreiche Praxistipps.
Das Werk ist als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis gedacht und richtet sich sowohl an Zeitarbeitsunternehmen und Personalabteilungen von Kundenunternehmen, als auch an Richter und Rechtsanwälte.
Bibliografische Angaben:
Hurst / Tarifverträge in der Zeitarbeit
VPRM 2010, 300 Seiten, kartoniert, € 44,80, ISBN 978-3-941388-41-3
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