(openPR) Bundesarbeitsgericht begründet Zeitarbeitsurteil: Zahlreiche Firmenpleiten in der Zeitarbeitsbranche befürchtet – Rund 180 Zeitarbeitsunternehmen im Rhein-Main-Gebiet betroffen – Kommt es zur Insolvenz des Personaldienstleisters haften die Kundenbetriebe für die Sozialversicherungsbeiträge der Zeitarbeitskräfte
Frankfurt, den 21. März 2011 | Alleine im Rhein-Main-Gebiet haben Zeitarbeitsfirmen an rund 180 Standorten die jüngst vom Bundesarbeitsgericht für ungültig erklärten, sogenannten „Christlichen Tarifverträge“ des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) angewendet. „Diesen Anbietern stehen jetzt massive Lohn- und Sozialversicherungsnachforderungen ins Haus. Im Insolvenzfall, den ich für eine Vielzahl dieser Unternehmen prognostiziere, müssen sich darüber hinaus aber auch die Kundenbetriebe, in denen Mitarbeiter der betroffenen Zeitarbeitsfirmen gearbeitet haben, auf Nachforderungen einstellen“, warnt Thomas Stenger, Geschäftsführer der APM Personal-Leasing GmbH mit Sitz in Frankfurt, Hanau, Miltenberg und Aschaffenburg.
Durchgriffshaftung bedroht auch Kundenbetriebe
Stenger spielt mit dieser Aussage auf die gesetzlich vorgesehene Durchgriffshaftung an, auf deren Grundlage die Sozialversicherungsträger die zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträge der insolventen Zeitarbeitsunternehmen von deren Kunden einfordern können – rückwirkend bis zum Jahr 2006. „Aktuellen Schätzungen zu Folge belaufen sich die zu erwartenden Sozialversicherungsnachzahlungen auf rund 8.000 € pro Mitarbeiter und Jahr“, erklärt Stenger.
Zusammenarbeit mit dem falschen Zeitarbeitsunternehmen bleibt gefährlich
„Kunden, die auf eine verlässliche Partnerschaft mit ihrem Personaldienstleister setzen, sollten zwingend darauf achten, dass dieser eine angemessene Entlohnung seiner Mitarbeiter gewährleistet. Sicher können Entleiher eigentlich nur dann sein, wenn sie sich stichprobenartig Arbeitsverträge von ihrem Dienstleister vorlegen lassen oder auf unabhängig zertifizierte Zeitarbeitsunternehmen setzen. Die Zugehörigkeit zu einem Verband alleine reicht schon lange nicht mehr als Qualitätskriterium für einen Personaldienstleister aus“, ist sich Stenger sicher. Mittlerweile beherbergen alle Zeitarbeitgeberverbände Mitglieder, die zuvor das AMP-CGZP-Tarifwerk angewendet haben und deshalb akut von einer Insolvenz bedroht sind. Selbst die bislang als sicher gehandelten aktuellen Tarifverträge zwischen AMP und den CGZP-Einzelgewerkschaften stehen nach der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts vor dem Aus. „In diesem Fall stehen auch für das Jahr 2011 Lohn- und Sozialversicherungsnachzahlungen an, die letztlich wieder die Kundenbetriebe treffen werden“, unterstreicht Stenger.
„Es gibt faire Zeitarbeit, es gab sie immer“
Stenger bedauert das negative Image der Zeitarbeit, das durch das Urteil über die christlichen „Gefälligkeitstarifverträge“ weiter verstärkt wird. „Dabei gibt es faire Zeitarbeit in Deutschland, es gab sie immer“, erklärt der Geschäftsführer des Zeitarbeitsunternehmens, das 2008 als erstes in Hessen mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit ausgezeichnet worden ist. „Wir sind eines der ersten und bis heute wenigen Unternehmen, das unabhängigen Auditoren einen Einblick in Lohnabrechnungen oder Arbeits- und Kundenverträge gewährt hat. Uns wurde dabei eine vorbildliche Einhaltung der iGZ/DGB-Tarifverträge mit deutlichen übertariflichen Zulagen bescheinigt.“








