(openPR) Der DHV — Hauptvorstand hat den Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg zur Tarifzuständigkeit in der Zeitarbeit mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Darin wird der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) die Tarifzuständigkeit abgesprochen, weil die in ihr zusammengeschlossenen Gewerkschaften nicht die gesamte Zeitarbeit abdecken. Andererseits bestätigt der Beschluss die Tarifzuständigkeit der Mitgliedsgewerkschaften. Nach Auffassung der DHV bietet der Beschluss eine Reihe von Ansatzpunkten für eine Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht. Die CGZP wird daher dieses Rechtsmittel einlegen, wenn die schriftliche Begründung des Beschlusses vorliegt.
In einem Spitzengespräch haben sich die Tarifvertragsparteien der CGZP in der Zeitarbeitsbranche, der Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband der Dienstleistungsunternehmen (BVD) auf eine Fortsetzung der tariflichen Zusammenarbeit verständigt. In einer „Berliner Erklärung“ bekräftigen die Tarifpartner ihren Willen, an sämtlichen bisher abgeschlossenen Tarifverträgen festzuhalten und unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss neuer Tarifverträge aufzunehmen:
1. Die Mitgliedsgewerkschaften der CGZP bestätigen ausdrücklich die bisher abgeschlossenen Tarifverträge und halten an der Rechtsbeschwerde fest.
2. Die Tarifpartner nehmen unverzüglich Tarifverhandlungen zum Abschluss neuer Tarifverträge zwischen Einzelgewerkschaften des CGB und der CGZP einerseits und den Arbeitgeberverbänden andererseits auf, um unabhängig vom Ausgang des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht den Beschäftigten und Betrieben Rechtssicherheit zu gewährleisten.
3. Die Tarifpartner verurteilen übereinstimmend/die jüngst bekannt gewordenen Missbräuche unter dem Deckmantel der Zeitarbeit.
Deutliche Kritik äußerten die Verbände und Gewerkschaften an der Vorgehensweise der Drogeriemarktkette Schlecker, die ihre Umstellung von kleinen Märkten auf die so genannten XXL-Märkte dazu nutzt, ihre Mitarbeiter in eine (wahrscheinlich selbst gegründete und bestimmte) Zeitarbeitsfirma zu zwingen und sie künftig von dort zu den Tarifsätzen der Zeitarbeit zu entleihen. Damit wird der bisher geltende Einzelhandelstarif unterlaufen, was zu Lasten der Schlecker-Mitarbeiter geht. Dies ist nach übereinstimmender Meinung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein klarer Missbrauch der Zeitarbeit. DHV und CGZP legen Wert auf die Feststellung, dass weder DHV noch die CGZP mit der Firma Schlecker einen Haustarifvertrag abgeschlossen haben.
DHV – Hauptvorstand






