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RECHTLEGAL - Newsticker 20/2005 vom 27.05.2005

27.05.200509:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 20/2005 vom 27.05.2005
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(openPR) Mietrecht - Eigenbedarf


Mit aktuellem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum Az. VIII ZR 368/03 letztinstanzlich entschieden, wer bei Eigenbedarf und der Behauptung, der Eigenbedarf sei nur vorgetäuscht, die Beweislast trägt.



Aus Sicht des Teams von RECHTLEGAL erwartungsgemäß hat der BGH entschieden, dass die Beweislast für lediglich vorgetäuschten Eigenbedarf der Mieter trägt, der sich auf diesen Umstand beruft. Dem Vermieter kann nicht auferlegt werden, den Nachweis zu erbringen, dass die Eigenbedarfs-Kündigung nicht vorgetäuscht war.



Bankrecht - Auszahlung vererbten Sparbuchs


Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zum Az. 2 U 12/04 geurteilt, dass Banken die Verpflichtung haben, Sparguthaben auch lange Jahre nach der letzten Einzahlung auszuzahlen.


Eine zwischenzeitlich Verstorbene hatte letztmalig 1965 auf ihr Sparbuch eine Einzahlung getätigt. Als deren Erben 2004 die Auszahlung verlangten, weigerte sich die Bank, das sich auf mehr als EUR 8.000.- belaufende Sparguthaben auszuzahlen. Die Bank berief sich darauf, dass auf Grund des langen Zeitablaufes der Inhaber des Sparbuchs beweisen muss, das Geld sei ihm nicht bereits vorher ausgezahlt worden.


Dieser Sicht der Dinge hat das OLG Frankfurt nach Meinung des Teams von RECHTLEGAL begründet widersprochen, da das Sparbuch selbst keinerlei Vermerk aufweist, dass der eingezahlte Betrag in der Zwischenzeit abgehoben worden ist.



Verkehrsverstöße - ausländische Bußgelder


Erst zum 01.01.2007 soll eine neue EU-Richtlinie in Kraft treten, die die deutschen Behörden in die Lage versetzt, im Ausland verhängte Geldstrafen einzutreiben, sofern der Betrag mindestens EUR 70.- beträgt. Jedoch können im so genannten EU-Ausland verhängte Fahrverbote in Deutschland nicht durchgesetzt werden.



Ein-Euro-Jobs - Musterprozess


Nach eigenen Angaben führt die Gewerkschaft ver.di einen Musterprozess gegen den aus ihrer Sicht unzulässigen Einsatz von Beschäftigten auf Basis der Ein-Euro-Jobs. Mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di hat ein Betroffener dagegen geklagt, dass er auf der Basis des Ein-Euro-Jobs reguläre Fahrtätigkeiten für den Malteser Hilfsdienst durchführen muss.


Das Team von RECHTLEGAL wird dieses Verfahren weiter verfolgen und berichten.



Versicherungsrecht - falsche Angaben


Zweitinstanzlich musste das LG Görlitz mit Urteil zum Az. 4 O 792/04 zu der Frage Stellung beziehen, wie falsche Angaben des Versicherungsnehmers sich auswirken.


Auf Grund des Diebstahls eines Firmen-Kfz beantragte der Inhaber von seiner Versicherung Entschädigung hierfür. In Schadenanzeige und Fragebogen setzte er eine Laufleistung von 120.000 km an, obwohl der Wagen eine höhere Laufleistung aufwies, die zwischen den Parteien streitig ist. Mindestens aber betrug die Laufleistung vier Monate vor dem Diebstahl 6.000 km mehr als angegeben, auch war der Wagen in der Zwischenzeit weiter genutzt worden.


Das LG Görlitz sah diese Fehlangabe über den km-Stand als grob fahrlässige Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Aufklärungspflicht an, daher urteilte es, dass der Versicherer von seiner eigentlich bestehenden Leistungspflicht frei geworden sei.


Zwar kann das Team von RECHTLEGAL nicht beurteilen, ob in diesem Fall tatsächlich die Versicherung geschädigt werden sollte, nahe liegend erscheint dies jedoch nicht. Daher weist das Team von RECHTLEGAL darauf hin, in Versicherungsfällen exakte Angaben zu machen, sofern diese nicht vorhanden sind, deutlich hierauf hinzuweisen. Hätte der Geschädigte im obigen Fall eine Angabe getätigt wie etwa "circa 120.000 - 130.000 km" oder "120.000 km vor vier Monaten", wäre die Versicherung zum Ersatz verpflichtet gewesen.



Transportrecht - Klage gegen Toll Collect


Mehr als 30 Transportverbände haben Toll Collect, den deutschen Maut-Betreiber, wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verklagt. Hierbei geht es im wesentlichen um die Geschäftsbedingungen von Toll Collect, soweit diese Haftungsbeschränkungen wie auch Haftungsausschlüsse vorsehen.



Produktpiraterie gestiegen


Nach einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney haben Produktpiraterie sowie Patentverletzungen allein in 2004 einen Schaden von circa EUR 25 Milliarden bei deutschen Unternehmen verursacht. Hauptgrund hierfür sind Patentverletzungen in China, wo auf Grund der aktuell bestehenden Lage die Durchsetzung der Rechte Geschädigter sich immer noch als sehr schwierig darstellt.


Ob allerdings der Hinweis von A.T. Kearney, den Produktpiraten Lizenzen anzubieten, so dass diese legal produzieren können, ein Weg in die richtige Richtung ist, bezweifelt das Team von RECHTLEGAL.



Zunahme illegaler Software


Der Branchenverband Business Software Alliance (BSA) teilte mit, dass der durch die Verwendung nicht lizensierter Software entstandene Schaden um etwa 10% im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist und rund EUR 1,8 Milliarden betragen soll.


Obwohl der Prozentsatz der nicht lizensierten Produkte leicht auf knapp 30% zurückgegangen ist, erklärt sich die Zunahme des in Geld zu beziffernden Schadens durch das gestiegene Marktwachstum.



Abschließend ein Hinweis in eigener Sache: ältere newsticker finden Sie in unserem Archiv.

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