(openPR) Durch sechs Gläubigerversammlungen und verschiedene außerterminliche Gespräche hat DSKP sich in die Rettung der Deikon-Hypothekenanleihen eingebracht. Jetzt ist akute Insolvenzgefahr gebannt. Die rückständigen Zinsen werden gezahlt und die gemeinsamen Vertreter der Gläubiger sensibilisiert, dass die nächsten Maßnahmen den Anleihegläubigern die Chance eröffnen müssen, aktuelle Abstriche an ihren Forderungen später wieder hereinholen zu können.
Der viel diskutierte Tausch von Nennwerten der Anleihe in Anteile der Deikon GmbH scheint weder wünschenswert noch durchführbar zu sein. DSPK hat ersatzweise eine Umwandlung von Nennwerten in Genussrechtskapital vorgeschlagen; und zwar mit Laufzeit über das Jahr 2016 hinaus. Die Vertreter der Gesellschaft haben dies wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Bei allem Vertrauen in die gerade gewählten gemeinsamen Vertreter scheint es dennoch wichtig, dass viel mehr Anleger sich in den noch folgenden, entscheidenden Gläubigerversammlungen vertreten lassen. Zuletzt waren nur 20% der Stimmen vertreten. Damit lassen sich ggfs. unfaire Maßnahmen nicht verhindern.
Wie sich das Engagement aktiver Anlegervertreter auswirken kann, zeigt die Nachbesserung des Zinsbesserungsscheins von 50 zu 50 auf 60 zu 40 zugunsten der Gläubiger. DSKP hatte 75 zu 25 angeregt. Die Gesellschaft glaubt aber, das Geld besser zusammenhalten zu sollen; nicht zuletzt um Anleihen zu Ausverkaufskursen an der Börse zurückkaufen zu können. So intelligent, wie das zunächst erscheint, so fragwürdig sind solche Käufe. Denn wer wegen der jetzt auf 1% gekürzten Zinsen zu Verkäufen der Anleihen gezwungen ist, wird dann auch noch mit schlechten Verkaufskursen bestraft. Das kann nicht im Sinne der Gläubiger sein. In diesem Sinne wird DSKP sich weiter für die Anleihegläubiger einsetzen, sofern Sie uns weiter mandatieren.
Düsseldorf, 2. Nov. 2010








