(openPR) Die Deikon GmbH ist ihrer gesetzlichen Pflicht zur Feststellung des Jahresabschluss 2011 nicht nachgekommen. Stattdessen erklärt Geschäftsführer Jürgen Akkermann am 27. Aug. 2012, vier Tage vor Ablauf der Feststellungspflicht, er werde unverzüglich den Insolvenzantrag vorbereiten und plane, wesentliche Sanierungsmaßnahmen im Wege eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung umzusetzen. Der Insolvenz-Antrag wurde am 3. Sept. eingereicht. Das ist eine große Enttäuschung für die Gläubiger der Deikon-Hypothekenanleihen“, meint Anwalt Klaus Dittke. Die Gläubiger verzichten bereits auf mehr als 80% ihrer Zinseinkünfte. Die Geschäftsführung verzichtet derweil darauf, über den Geschäftsverlauf des inzwischen seit mehr als acht Monaten beendeten Geschäftsjahres 2011 zu unterrichten. Die Gläubigervertreter schweigen. „Das ist nicht akzeptabel“, meint Anwalt Dittke von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf. Die Immobilienzeitung hat dagegen gehört, dass per Ende 2011 das Immobilienvermögen von Deikon um weitere 30 Mio. € abgewertet werden musste, weil sich die Mietlaufzeiten für die 90 voll vermieteten Einzelhandelsmärkte der Deikon GmbH verkürzt haben.
Hinter den Kulissen soll es, wie Deikon mitteilt, intensive Verhandlungen mit Interessenten gegeben haben, die nun doch nicht zum Ergebnis geführt haben. Diese Entwicklung ähnelt auffällig dem Vorfall im Jahr 2010, als ähnlich intensive Verhandlungen mit einem Ableger der Deutschen Bank völlig überraschend nicht zum Abschluss führten, sondern die Gläubiger in die Restrukturierung und zu massiven Zugeständnissen in Gläubigerversammlungen zwangen. Die Deutsche Bank wollte sich seinerzeit nicht zu Details äußern, die zum überraschenden Abbruch der Verhandlungen geführt haben. Auch heute sind von Deikon keine Details zu erfahren. „Transparenz und ein angemessener Umgang mit wesentlichen Geldgebern der Gesellschaft sehen anders aus“, meint Anwalt Dittke: „Es bleibt zu prüfen, wer für den eingetretenen Schaden in Anspruch genommen werden kann.
„DEIKON ist ein Immobilienunternehmen, das sich auf den Erwerb, die Vermietung, die Entwicklung und das professionelle Bestandsmanagement qualitativ hochwertiger und langfristig vermieteter Einzelhandelsimmobilien spezialisiert hat. Im Fokus stehen dabei Fachmärkte und Fachmarktzentren mit führenden deutschen Lebensmittelkonzernen als Ankermieter und renommierten Komplementär-Mietern.“ So stellt sich Deikon selbst dar. Dass dieses Unternehmen mit 17,3 Mio. € jährlich stabilen Einnahmen von renommierten Mietern und positiver Cashflow-Bilanz nun in die Insolvenz gehen soll, dass will nicht recht ins Bild passen. Je nach Lesart taxieren Immobilienexperten ein solches Portfolio – zumal unter den aktuellen Zins- und Nachfragebedingungen auf dem deutschen Immobilienmarkt – auf 190 bis 210 Mio. €. Das sind etwa 40 bis 50 Mio. € mehr als die Deikon-Strategen per Ende 2011 offenbar intern ausgerechnet haben, ohne die Bilanz und Gewinnrechnung des Unternehmens zu veröffentlichen. „Das kann man nur als höchst merkwürdig bezeichnen“, meint Anwalt Dittke, der den Restrukturierungsprozess bereits seit mehr als zwei Jahren begleitet: „Jetzt kommt es darauf an, dass ein sachkundiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der alle Parteien gleich behandelt, transparent arbeitet und – natürlich – die gesetzlichen Bestimmungen einhält.“ Die Deikon-Anleihen über ursprünglich 70 Mio. € werden derzeit an der Börse nicht einmal mehr mit 15 Mio. € bezahlt.
Düsseldorf, 3.09.2012
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht
Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl, DSKP.de




















