(openPR) Hypotheken-Anleihen oder Immobilien-Fonds sollten eigentlich gute, sprich sichere Anlagen sein. Dies gilt umso mehr, als Land auf Land ab die Angst vor Inflation steigt, ebenso wie die Nachfrage nach Immobilien und die Preise für Immobilien. Die Welt der „Finanz-Immobilien“ sieht leider ganz anders aus: Die Anteilswerte Offener Immobilienfonds befinden sich teilweise schon seit Jahren im Abwärtstrend. Selbst Fonds, für die einschlägige Suchmaschinen noch Wertzuwächse ausweisen, offenbaren bei näherem Hinsehen, Verluste der Anteilswerte. Das betrifft z.B. die Anleger des Deka-Immobilieneuropa-Fonds, ebenso des Hausinvest oder auch des Uniimmo und anderer Fonds. „Wir führen einige Prozesse auf Schadensersatz wegen Falschberatung und Falschinformation“, sagt Joachim Schweiger von der Kanzlei DSKP.de: „Fonds, deren Anteilspreise seit Jahren sinken, sind nicht geeignet für sicherheitsbewusste Anleger. Sie sind erst recht nicht mündelsicher. Wem derartige Eigenschaften bei der Anlage in Offenen Immo-Fonds zugesichert worden sind, der kann prüfen lassen, ob sein Schaden einklagbar ist. Dafür ist eine Untersuchung der Preisentwicklung der Fondsanteile nötig. Die Wertdarstellungen der Fondsgesellschaften gehen meist beschönigend an der Realität vorbei“, meint Anwalt Schweiger, der seit 25 Jahren Geld aus gescheiterten Anlagen zurückholt.
Höchst bitter sind auch die Entwicklungen von Hypotheken-Anleihen: Die Deikon GmbH, früher Boetzelen, hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das ist umso enttäuschender, als die Immobilienfirma über gute Grundstücke und erstklassige Mieter verfügt. Die Gläubiger der drei Anleihen verzichten schon seit zwei Jahren auf 80% ihrer Zinsansprüche. Die Kurse der Anleihen sind auf Bruchteile ihrer Nennwerte abgestürzt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen gewählte Gläubigervertreter schweigen. „Das muss massiv verwundern“, meint Anwalt Klaus Dittke, der den Restrukturierungsprozess von Deikon von Anfang an kritisch begleitet. Anderswo sieht es nicht viel besser aus: Genussscheine werden schon nur noch mit dem halben Nennwert notiert. Informationen sind Mangelware. Selbst die Notierung solcher Hypotheken-Anleihen an den Börsen ist keine Gewähr dafür, dass die Gläubiger wenigstens zeitgerecht und gesetzeskonform informiert werden. „Die Börsen müssten da viel kritischer vorgehen“, meint Anwalt Dittke und sieht auch die Aufsichtsräte in der Verantwortung: „Es geht bei diesen Anlagen um weit mehr als 100 Mio. €, die Anleger im Vertrauen auf die Sachwerte von Immobilien und die Rechtsinstanz von Hypotheken und Grundschulden angelegt haben. Dieses Vertrauen darf nicht nachhaltig Schaden nehmen“, meint Anwalt Dittke, Seniorpartner von DSKP.
Düsseldorf, 15.10.2012
Klaus Dittke, , Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht
Joachim Schweiger, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht






