(openPR) Große Enttäuschungen erleben Anleger derzeit mit dem DWS Eurorenta. Der Anteilwert des Flaggschiff-Fonds der Deutschen Bank notiert im März 2012 so niedrig wie vor 15 Jahren. Im Vergleich zum Höchststand des Jahres 2006 haben viele Tausende Anleger inzwischen mehr als 10% ihrer Werte verloren. „Das ist nicht hinnehmbar für einen Fonds, für den der Verwalter DWS allenfalls geringe Bonitätsrisiken einräumt“, merkt Klaus Dittke, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht aus Düsseldorf, an.
Der Eurorenta hatte zuletzt mehr als 20% der Kundengelder in italienischen Anleihen investiert und weitere 12% in spanischen Anleihen. Fondsmanager Ralf Schreyer führt in einer Anlegerinformation zusätzlich aus, wie Kursverluste griechischer und ungarischer Anleihen die Performance des Fonds belastet hätten. Fast zwei Jahre nach Ausbruch der Staatsschuldenkrise besaßen Anleger des Eurorenta also noch Anleihen aus Griechenland und anderen kritischen Schuldenländern. „Eine risiko- und verantwortungsbewusste Anlagepolitik sieht anders aus“, meint Anwalt Dittke, Seniorpartner der Kanzlei DSKP.de: „Der Eurorenta hat ein wesentlich höheres Risiko verwirklicht als er in seinen Bedingungen einräumt. Damit dürfte der Fonds für ganz viele Anleger nicht geeignet sein. Man wird zu prüfen haben, inwieweit hier Schadenersatz und / oder Rückabwicklungsansprüche geltend gemacht werden können.“
Der Ärger der Eurorenta-Anleger mit den also immer noch im Fonds steckenden Griechenland-Anleihen könnte noch weiter ansteigen, wenn es zutreffen sollte, dass Fondsverwalter Deutsche Bank seine eigenen Griechenland- und sonstigen europäischen Länderrisiken weitestgehend an die Europäische Zentralbank abgeschoben hat, war und ist doch die Deutsche Bank gleichzeitig maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, die in den freiwilligen Schuldenschnitt führten. Der freiwillige Schnitt war aus Sicht der Banken unabdingbar, weil sie auf diese Weise versuchten, Zahlungsverpflichtungen wegen Anleihe-Ausfallversicherungen zu vermeiden. Um Schaden von sich abzuwenden, hätten es die Bankenunterhändler dann hingenommen, dass den Fonds-Anlegern Schaden zugefügt wurde; jenen Anlegern also, deren Vermögen die Banken treuhändisch zu verwalten versprechen und dafür von den Anlegern auch gut bezahlt werden. „Unter Umständen lassen sich aus diesem Verhalten Pflichtverletzungen herleiten lassen“, meint Anwalt Dittke und sieht Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Düsseldorf, 16.03.2012
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht








