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Deikon-Hypothekenanleihen: Anleihegläubiger pochen auf ihre Substanzwerte

(openPR) Die Gläubiger der Deikon GmbH, Köln, beobachten mit Unruhe, dass sie seit Monaten keine Informationen erhalten; außer der jüngsten, wonach am 2.07.2012 die beiden Geschäftsführer abberufen und ein neuer Geschäftsführer eingesetzt wurde deikon.de. Solche Entscheidungen und Informationen sind wenig geeignet, das Vertrauen der Beteiligten zu stärken.
Wie zu hören ist, ziehen sich die Verhandlungen um einen Verkauf der Gesellschaft und eine Regelung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern der drei Deikon-Hypothekenanleihen weiter hin. Die gewählten Gläubigervertreter schweigen. Anders als im Frühjahr 2011 bekommen die Gläubiger keine Zahlen über den Verlauf des Geschäftsjahres 2011 geliefert. Vor einem Jahr waren im Mai Zahlen für das voran gegangene Geschäftsjahr sowie für das erste Quartal 2011 zur Verfügung gestellt worden. 2011 galten dieselben juristischen Einwände, die angeblich 2012 die Veröffentlichung von Zahlen verhindern. Man wird zu prüfen haben, inwieweit hier Veröffentlichungspflichten verletzt werden.
„Diese Hinhalte-Taktik ist nicht zu verantworten“, heißt es in der Anlegerkanzlei DSKP.de in Düsseldorf: „Der Verdacht drängt sich auf, die Gläubiger könnten bei der Restrukturierung benachteiligt werden. Die Gläubigervertreter sind gewählt worden, um genau das zu verhindern.“ Die Deikon-Grundstücke und die Mieter sind unverändert in Ordnung. Auf den allergrößten Teil der Zinsen verzichten die Gläubiger bereits. Sie wollen nun nicht ganz aus der grundsätzlich funktionierenden Substanzanlage herausgedrängt werden; wohlwissend, dass sich manche der aktuellen Probleme bis 2015 von alleine erledigen. Denkbar ist sogar, dass die Gläubiger zusätzliches Geld einzahlen, um die offenbar ganz aktuell bestehenden Chancen auf und mit den Deikon-Grundstücken zu nutzen. Man darf gespannt sein, wie das Konzept aussehen wird, das die Deikon-Strategen bis zum Ende des Sommers vorglegen wollen; mit Zustimmung der Gläubigervertreter.

Düsseldorf, 10.07.2012
DSKP Rechtsanwälte

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