(openPR) Dem jetzt beantragten Zinsschnitt wird – wahrscheinlich im nächsten Jahr – der angedrohte Kapitalschnitt folgen. Die Deikon-Verwaltung macht aber bislang nicht deutlich, mit welchen Maßnahmen sie ihrerseits zur Stabilisierung der Gesellschaft beitragen will. Stattdessen sollen die Gläubiger jetzt schon – zusätzlich zum einseitigen Verzicht auf Zinsen – auch auf ihr Recht verzichten, die Anleihe im Notfall fällig stellen zu können. „Das ist nach unserer Auffassung zu viel verlangt“, sagt Rechtsanwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP in Düsseldorf: „Wir fordern deshalb, dass die Deikon-Verwaltung bereits in den Gläubigerversammlungen am 13., 14. und 15. September das konkrete Konzept zu Protokoll gibt, das den Gläubigern später aufgezwungen werden soll.“
In diesem Konzept müssen Maßnahmen zu weiteren Kostensenkungen in der Verwaltung sowie zu einer adäquaten späteren Entschädigung der Gläubiger für ihre heutigen Zugeständnisse enthalten sein. „Andernfalls führen die zu beschließenden Maßnahmen zu einer einseitigen Stärkung der Eigentümer – und zwar um mehr als 40 Mio. Euro“, urteilt Anwalt Dittke: „Das ist unzumutbar“. Wenn die Gläubiger jetzt auch noch ihr Recht aufgeben, die Anleihe fällig stellen zu können, verzichten sie darauf sich zu wehren. Das ist ebenfalls unzumutbar. Im Namen der Mandanten, die wir vertreten, appellieren wir an die Fairness der Deikon-Verwaltung, rechtzeitig ein plausibles Konzept vorzulegen, wie alle Parteien gemeinsam die Lasten übernehmen, um die Gesellschaft nachhaltig zu stabilisieren und die Rückzahlung der Anleihen sicher zu stellen.“
Düsseldorf, 27. Aug. 2010
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht










