KOPP: FDP fordert in Antrag mehr Bahnkunden-Rechte
(openPR) BERLIN. Zur heutigen Forderung des Bundesrats nach einer besseren Rechtstellung der Verbraucher bei Zugverspätungen der Deutschen Bahn AG erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun :
Seit längerem fordert die FDP, die rechtliche Stellung der Fahrgäste bei Verspätungen von Zügen der Deutschen Bahn zu verbessern. In dieser Woche haben die Liberalen nun einen entsprechender Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Bislang verfügt die DB AG über eine einzigartige Sonderstellung: Anders als alle anderen Personenverkehrsunternehmen ist sie gemäß der Eisenbahn-Verkehrsordnung von jeglicher Haftung freigestellt. Angesichts der Tatsache, dass rund 94 Prozent aller Verspätungen von der Bahn selbst verschuldet sind, muss diese kundenunfreundliche Situation geändert werden. Nur eine kundenorientierte Bahnpolitik gewinnt mehr Fahrgäste und damit höhere Marktanteile.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Mit dem Antrag der FDP wird die Bundesregierung aufgefordert, die das Rechtsverhältnis zwischen Fahrgast und Deutscher Bahn AG betreffenden Regelungen aus der Eisenbahn-Verkehrsordnung herauszulösen und im bürgerlichen Recht zu verankern.
Über das Unternehmen
Susanne Bühler - Telefon [030] 227-51131 -

Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „KOPP: FDP fordert in Antrag mehr Bahnkunden-Rechte“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.