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Handwerksordnung flexibilisieren mit Augenmaß - nicht mit dem Fallbeil

29.04.200400:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Zur heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Novelle der Handwerksordnung erklärt die Wirtschaftspolitikerin und verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Die heutige Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages hat gezeigt: Die rot-grüne Handwerksnovelle ist mit heißer Nadel gestrickt und vielfach sachlich verfehlt.

Selbst von Experten, die dem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüber stehen, wurden die von der Regierung behaupteten vorteilhaften Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft deutlich relativiert. Weder wird durch die Herausnahme von 65 Berufen aus der Anlage A der Handwerksordnung die Wirtschaftsdynamik zunehmen, noch ein wesentlicher Rückgang bei der Schwarzarbeit erwartet.

Viele Sachverständige befürchten vielmehr einen qualitativen Einbruch bei der Ausbildung sowie krisenanfälligere Betriebe. Auch ist die Gefahr groß, dass die Kreditwürdigkeit der zulassungsfreien Berufe weiter sinken wird. Damit werden die Finanzierungsschwierigkeiten des deutschen Mittelstandes weiter verschärft.

Ein eindeutiges Ergebnis der Anhörung war zudem, dass das Kriterium der Gefahrgeneigtheit nicht praktikabel sowie rechtlich fragwürdig ist. Hier bestand fast Einmütigkeit unter den Sachverständigen.

Fazit: Rot-Grün sollte ihren Gesetzentwurf sofort zurückziehen und die zukunftsfähigen Vorschläge der FDP zur Öffnung und Flexibilisierung der Handwerksordnung aufnehmen.

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