(openPR) • Nachweis der Handwerkskarte wird Pflicht für MyHammer Handwerker
• Handwerksordnung (HWO) ist Basis für Teilnahmevoraussetzungen an MyHammer Ausschreibungen
• Nutzer profitieren von fairem Wettbewerb, mehr Qualität und Transparenz
Berlin, den 20. September 2011 – MyHammer geht voran und stärkt das qualifizierte Handwerk: Ab sofort können nur noch Inhaber einer Handwerkskarte oder einer Gewerbekarte ihrer örtlichen Handwerkskammer bei MyHammer Handwerksaufträge gewinnen. Damit fördert MyHammer den fairen Wettbewerb unter Handwerkern und schafft noch mehr Transparenz als bisher. Gleichzeitig wird die Qualität der Angebote für Auftraggeber erhöht und die Schwarzarbeit im Sinne der Handwerksordnung (HWO) bekämpft, also Handwerksarbeiten ohne die erforderliche Erlaubnis.
Die Teilnahmevoraussetzungen für MyHammer Ausschreibungen im Handwerksbereich orientieren sich an den rechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HWO), die zwischen zulassungspflichtigem Handwerk, zulassungsfreien Gewerken und handwerksähnlichem Gewerbe unterscheidet. Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (gem. Anlage A der HWO*) ausüben dürfen, können dies mit ihrer Handwerkskarte bzw. dem Eintrag in die Handwerksrolle nachweisen, und Handwerker, die zulassungsfreie oder handwerksähnliche Gewerke (gem. Anlage B der HWO**) ausüben wollen, benötigen dafür eine Gewerbekarte ihrer örtlichen Handwerkskammer. Die Gewerbekarte wird häufig der Einfachheit halber ebenfalls „Handwerkskarte“ genannt. Wollen Handwerker auch weiterhin an MyHammer Ausschreibungen für Handwerksaufträge teilnehmen, müssen sie einen dieser Nachweise bei MyHammer vorlegen.***
Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG: „Mit den neuen Teilnahmevoraussetzungen für Handwerksaufträge sagen wir Preisdumping und Schwarzarbeit den Kampf an. Nach der Abschaffung der Auktionen im Jahr 2009 und der Einführung verdeckter Angebote in 2010 gehen wir damit einen weiteren wichtigen Schritt auf unserem Weg für fairen Wettbewerb und mehr Qualität im Handwerk – zum Schutz aller qualifizierten und zugelassenen Handwerker. Gleichzeitig erhöhen wir massiv die Sicherheit für Auftraggeber, nur Angebote von qualifizierten Handwerksbetrieben zu erhalten. MyHammer kann zu Recht behaupten, die schnellste, transparenteste und sicherste Möglichkeit bei der Suche nach Handwerkern zu sein.“
* Anlage A der HWO: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a_195.html
** Anlage B der HWO: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b_196.html
*** Nachweise können nach wie vor bei MyHammer eingereicht werden. Hier gibt es alle notwendigen Informationen: http://hilfe.my-hammer.de/dokumente-einreichen-an/. Für Ausschreibungen, die nicht der Handwerksordnung unterliegen, gibt es bei MyHammer keine neuen technischen Teilnehmervoraussetzungen. Es gelten nach wie vor für alle Aufträge die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen für MyHammer Ausschreibungen im MyHammer Newsroom:
http://news.myhammer.de/ankuendigungen/015028-angebotsabgabe-fuer-handwerksauftraege-nur-noch-mit-nachweis.html
http://news.myhammer.de/myhammer-training/015037-faq-angebotsabgabe-fuer-handwerksauftraege-nur-noch-mit-nachweis.html





















