(openPR) Das Bundeskabinett hat die Regelungen für PKV-Wechsler auf den Weg gebracht.
Ab dem 1.1.2011 sollen all jene Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für die Jahre 2010 und 2011 überschreiten versicherungsfrei sein. Damit ist ein Wechsel in die PKV bereits zum 1.1.2011 möglich.
Die massgeblichen Werte:
JAEG 2010 : 49.950 Euro
JAEG 2011 : 49.900 Euro
Wer nun aber als Kunde den schnellen Wechsel will sollte die Wichtigkeit der Entscheidung beachten.
Denn nun greifen die Mechanismen der Branche. Die Internetseiten sind voll, die Pop-up-Blocker bekommen alle Hände voll zu tun weil die "komplette KV für 59 Euro" wieder überall angepriesen wird.
Hier kann muss man jedoch ganz generell sagen:
1. Krankenversicherungsschutz zum Niedrigstpreis muss immer Lückenhaft sein
2. Eine Auswahl über den Preis ist immer ein falscher Ansatz
3. Eine Krankenversicherung begleitet lebenslang - man kann sie nicht mit weniger Sorgfalt auswählen als den nächsten Sommerurlaub
4. Den besten Tarif gibt es "per se" nie - es kommt immer darauf an was man individuell an Anforderungen an seinen PKV-Tarif stellt
5. Die Beratung nicht bei einem x-beliebigen Vermittler erfolgen - für das wichtige Feld der Gesundheitsabsicherung bedarf es der ausführlichen Beratung eines spezialisierten Vermittlers
6. Man darf nicht Aussagen vertrauen wie " in der PKV ist alles besser", " wir regeln das dann schon", "wir haben noch keinen Kunden im regen stehen lassen".
Denn es handelt sich um die Absicherung existenzieller Risiken - immer dann wenn der Kunde nicht sein eigener Rückversicherer sein kann. Mithin ist es bei fast 900 Kriterien, aus denen sich eine private Krankheitskostenvollversicherung zusammensetzt, erforderlich eine transparente Vergleichsmöglichkeit zu schaffen.
Hierbei dürfen keine Werbeaussagen und in den Raum gestellte Kulanz berücksichtigt werden. Im Leistungsfall - der ja meist erst Jahre später eintritt - kann der Kunde nämlich nur die rechtssicheren Leistungsaussagen der Versicherungsbedingungen vor einem Gericht einklagen, wenn der Versicherer die Leistung nicht zahlt.
Die spezialisierten Makler des PremiumCircle bieten hier anhand der PremiumSoftware eine rechtssichere Beratung und dokumentieren für Ihre Kunden neben den individuellen Anforderungen auch in 897 Kriterien was ein Tarif enthält. Das eine solche Beratung nicht in einer halben Stunde erfolgen kann versteht sich von selbst.
Bei dieser Entscheidung, welche auf ein Leben ausgerichtet sein muss, geht aber Genauigkeit und Belegbarkeit der Inhalte vor.