(openPR) Die hessische Landesregierung muss Verantwortung für Schulbibliotheken übernehmen. Es kann nicht sein, dass die Entscheidung für eine Schulbibliothek oder Schulmediothek einzelnen Schulen, deren Elternschaft oder allein den kommunalen Gebietskörperschaften überlassen bleibt.
Weltweit spielen Schulbibliotheken eine wesentlich größere Rolle als in Deutschland. In Groß-Britannien und Australien arbeiten Kommissionen an Konzepten für Schulbibliotheken des 21. Jahrhunderts. Dagegen werden in immer mehr Bundesländern Schulen aufgefordert, ihre Schülerinnen und Schüler in Stadtbibliotheken zu schicken, wenn sie Referate ausarbeiten, im Internet recherchieren oder etwas nachschlagen wollen. Gleichzeitig wird aber die Lernzeit bis zum Abitur verkürzt und der Schultag ausgedehnt.
Eine besondere Kapriole schlägt das Bundesland Brandenburg. Obwohl der Landeshaushalt über den Länderfinanzausgleich mitfinanziert wird, leistet sich Brandenburg ein Schüler-BaföG. Damit werden Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die Abitur machen wollen, zusätzlich zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) unterstützt. Bis zu 5 Millionen € wird das Land jährlich dafür ausgeben. Die Verwendung muss nicht nachgewiesen werden. Die LAG fordert die hessische Landesregierung auf, keinesfalls das brandenburgische Abituriententaschengeld nachzuahmen.
Langjährige internationale Untersuchungen belegen, dass gute Schulbibliotheken zu besseren Schülerleistungen führen. Hier wäre das Geld der Steuerzahler besser angelegt und würde auch allen Schülerinnen und Schülern nützen.
Für die anstehende Novellierung des hessischen Schulgesetzes fordert die LAG, dass das Land pädagogische Assistenten einstellt, die u. a. Aufgaben in den meist von Eltern ehrenamtlich organisierten Schulbibliotheken übernehmen.













