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Naming-Software kann zu Markenverletzung führen und mehr als teuer werden

01.09.201017:21 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) In den letzten Jahren haben findige Programmierer immer wieder versucht, für die Entwicklung und Überprüfung von Markennamen günstige Software zu entwickeln. Eine kreative und sichere Naming-Software konnte sich jedoch nie durchsetzen, da die Namensentwicklung und –überprüfung zu komplex ist. Vielmehr kamen Produkte auf den Markt, die Kreativität und Markensicherheit nur suggerieren, aber nicht einlösen.

„So kann eine Software die Wünsche des Namenssuchenden nicht wirklich aufnehmen und besitzt keine Kreativität“, so der Leiter der NAMBOS-Kreation Markus Lindlar. „Und nur mit der nötigen Kreativität findet man Namen, die die Emotionen der Zielgruppe wirklich ansprechen. Dagegen kennt eine Software nicht den Kunden, den Zielmarkt und liefert nur wahllose Namenslisten, die ein Laie nicht bewerten kann“.

Wirklich riskant ist zudem, dass eine rechtliche Prüfung durch die Programme nicht stattfindet, auch wenn das die Softwareentwickler in Werbetexten häufig in zweifelhafter Weise suggerieren. Die von den Entwicklern teilweise „abschließender Markencheck“ benannte Überprüfungsmöglichkeit entpuppt sich dann als unvollständige Identitätsrecherche, die keinesfalls eine abschließende Marken-Einsatzprüfung darstellt, sondern ein hohes Konfliktrisiko hinterlässt.

„Für den Markeneinsatz ist vielmehr eine Ähnlichkeitsrecherche erforderlich, die wirklich abschließend wäre“, so NAMBOS Geschäftsführer und Markenanwalt Peter A. Ströll. „Zudem wird von den Software-Anbietern unterschlagen, dass für eine Markenprüfung auch Firmenregister und ggf. Spezialregister (z.B. Pharma-In-Use) auf Ähnlichkeit recherchiert werden müssen. Der Einsatz eines Namens nach den von den Entwicklern in der Software angebotenen Recherchetools kann nur als grob fahrlässig bezeichnet werden. Dies ist fatal, da im nicht unwahrscheinlichen Kollisionsfall die grob fahrlässige Markenverletzungen u.a. zu absoluten Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führt und der eingeführte Name vom Markt genommen werden muss.“

NAMBOS setzt auch in Zukunft auf die Kreativität seiner erfahrenen und internationalen Kreativteams sowie die Sicherheit der eigenen Markenrecherche-Abteilung mit Inhouse-Markenanwalt.

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