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softwarebilliger.de wird von notebooksbillliger abgemahnt ?- Kampf der Online-Giganten

28.12.201513:46 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Kampf zwischen den deutschen Computer-Onlineportalen. Durch eine Abmahnung will notebooksbilliger nun softwarebilliger.de vom Markt verdrängen.

Notebooksbilliger, mit Sitz in Sarstedt, ist im Onlinehandel für den Verkauf von Hard-und Software bekannt. Nun mahnt das Unternehmen seinen größten Konkurrenten, softwarebilliger.de aus Berlin ab.
?Durch eine Abmahnung seitens des Händlers aus Sarstedt wird softwarebilliger.de nun dazu aufgefordert die vermeintlichen Ähnlichkeiten der beiden Webseiten, sowie die Ähnlichkeiten des Namens zu ‚beheben'.? ?Durch eine angeblich hochgradige Übereinstimmung der Websites der Unternehmen, soll der geschützte Markenname von notebooksbilliger angegriffen worden sein. So schreibt der Rechtsanwalt des Unternehmens, dass die Markenrechte durch die Kombination der verschiedenen Präsentationsmerkmale der Webseite von softwarebilliger.de tangiert worden sein sollen. ??Softwarebilliger.de wird dazu aufgefordert die Gestaltung der Webseite im vorliegenden Design abzuändern. Gleichzeitig soll ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, da beide Onlineportale Computer und Computer-Zubehör, sowie Software von verschiedenen Herstellern anbieten und verkaufen.

Softwarebilliger.de selbst ist kein Neuling auf dem Markt und führt das Online-Geschäft bereits seit mehr als fünf Jahren. Mit dem nötigen Selbstvertrauen reagiert nun auch softwarebilliger.de und dementiert sämtliche Vorwürfe. ?Das Zusammenspiel einer weißen Hintergrundfarbe sowie des orange/roten Farbtons sind geläufige Gestaltungen für Webseiten im Elektronikbereich. Diese wird vorzugsweise dann gewählt, wenn bei den Verbrauchern hinsichtlich gewisser Angebote, besondere Aufmerksamkeit erweckt werden soll.

Außerdem ist weiß eine übliche Hintergrundfarbe bei Onlineshops. ?Auch die Verwendung des Zusatzes „-billiger.de“ wird von unzähligen Anbietern im Internet verwendet und stellt keine Markenverletzung dar.

Dass das Sarstedter Unternehmen Unterlassungsansprüche geltend macht, legt den Verdacht nahe, dass es sich derzeit von den Angeboten von softwarebilliger.de bedroht fühlt. Softwarebilliger.de sieht ggf. einem Streit gelassen entgegen und wartet auf die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit.

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