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Gefahr der Abmahnung bei der Erstellung einer eigenen Homepage

23.08.201011:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gefahr der Abmahnung bei der Erstellung einer eigenen Homepage
Verbraucherberatung in Berlin - Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucherberatung in Berlin - Rechtsanwalt Thomas Hollweck

(openPR) Berlin, den 23. August 2010. Immer beliebter wird es im Internet eine eigene Homepage zu erstellen. Hierzu gibt es inzwischen zahlreiche Homepage-Baukasten, die teilweise sogar kostenlos genutzt werden können. Aufpassen muss der Nutzer aber bei den Inhalten, die er auf seine Seite einstellt. Gerade bei Bildern ist die Verführung groß, bereits vorhandene Bilder aus dem Internet herunterzuladen und für den eigenen Auftritt zu verwenden. In diesem Fall droht eine Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei.



Wer fremdes geistiges Eigentum verwendet, ohne die Benutzungsrechte daran zu haben, riskiert rechtliche Probleme. Denn ein Bild oder einen Text darf nur der verwenden, der diese erstellt hat. Es sei denn, der Autor bzw. Fotograf erteilt ausdrücklich seine Genehmigung zur Verwendung seiner Werke. Ist das nicht der Fall, so dürfen Bilder und Texte, die man auf verschiedenen Seiten im Internet gefunden hat, nicht für die eigene Homepage verwendet werden. Der Verwender riskiert ansonsten eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts.

Auf diese Art von Abmahnung haben sich zahlreiche Anwaltskanzleien im deutschen Raum spezialisiert. Sie überprüfen im Auftrag des Urhebers, ob seine Texte oder Bilder auf anderen Internetseiten verwendet werden. Ist das der Fall, so erhält der Betreiber dieser Homepage ein Abmahnschreiben und die Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens, es sei denn, er bezahlt innerhalb einer kurzen Frist einen bestimmten Vergleichsbetrag von mehreren hundert Euro.

Was ist zu tun, wenn man eine solche Abmahnung erhält?

1. Auf keinen Fall sollte sofort gezahlt werden. In vielen Fällen ist der Anspruch auf Zahlung, der in der Abmahnung steht, völlig unbegründet. Die Anwaltskanzleien, welche die Abmahnschreiben verschicken, arbeiten mit Softwarefirmen zusammen, die spezielle Programme entwickelt haben, die das Internet auf die unberechtigte Verwendung von Bilder durchsuchen. Leider ist diese Software noch nicht ausgereift und weist eine hohe Fehlerquote auf. Fehlerraten von über 50 Prozent sind keine Seltenheit. Das heißt, wer eine Abmahnung erhalten hat, kann durchaus das Opfer eines Software-Fehlers sein.

2. Der Abmahnung sollte daher innerhalb der gesetzten Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen und die Urheberrechtsverletzung bestritten werden.

3. Der Betroffene sollte verlangen, dass ihm nachgewiesen wird, dass der behauptete Urheber des Bildes auch wirklich der Urheber ist (wann und wo hat er das Bild gemacht und wie kann bewiesen werden dass die angegebene Person tatsächlich der Fotograf ist) und dass das abgemahnte Bild auch wirklich auf der eigenen Homepage zu finden ist (wo genau, unter welcher Bezeichnung und URL etc.).

4. In der Regel liegt dem Abmahnschreiben eine Unterlassungserklärung bei. Leider ist diese oftmals so gestaltete, dass sie die Basis für weitere zukünftige Abmahnungen bildet. Hat man diese erst einmal unterschrieben zurückgeschickt, so drohen weitere Abmahnungen. Diese Unterlassungserklärung sollte daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Sollte die Abmahnung nämlich berechtigt sein, so sollte auch die abgegebene Unterlassungserklärung ihre Ordnungsmäßigkeit haben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

http://www.kanzlei-hollweck.de/rechtsgebiete/verbraucherrecht/abmahnung/

5. Hat man eine Abmahnung erhalten, so darf man nicht überreagieren. In der Regel lassen es die Abmahnanwälte nicht auf ein gerichtliches Verfahren ankommen. Sie wissen selbst, dass diese Verfahren leicht verloren gehen können.

6. Alles was die Abmahnungen bezwecken sollen, sind Drohungen und Einschüchterungen. Die Hoffnung der Abmahnkanzleien geht in die Richtung, dass der Abgemahnte nach mehreren erhaltenen Drohbriefen irgendwann die geforderte Zahlung leisten werde. Bestreitet man die Forderung jedoch gezielt und professionell mit anwaltlicher Hilfe, so geben die Abmahnkanzleien irgendwann auf, und die Sache wird storniert oder verläuft einfach im Sande.

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