(openPR) Berlin, den 24.08.2010. Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz erlassen, welches Kunden bessere Bedingungen beim Abschluss eines Ratenkredites bringen soll. Das Ziel liegt vor allem in mehr Transparenz und Information. Die neuen Regelungen gelten ab dem 11. Juni 2010 und gelten für Ratenkredite, die Kunden dazu abschließen, um ein bestimmtes Produkt wie beispielsweise einen Flachbildfernseher oder ein neues Sofa zu finanzieren.
Welche Neuerungen gibt es nun konkret?
1. Dank des neuen Gesetzes dürfen Banken nur noch mit dem Zinssatz werben, den mindestens zwei Drittel der Kunden auch tatsächlich erhalten. Zuvor konnten die Banken mit unverhältnismäßig niedrigen Einstiegszinsen werben, den dann tatsächlich nur ganz wenige Kunden erhielten.
2. Vor Abschluss des Ratenkreditvertrages muss die Bank ausführlich über diesen Kredit informieren. So soll der Kunde über den genauen Zins, die Nebenkosten, die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung, die Folgen bei Zahlungsverzug und das Widerrufsrecht informiert werden. Diese Information muss durch die Bank schriftlich erfolgen.
3. Zwingt die Bank ihren Kunden zum Abschluss einer zusätzlichen Restschuldversicherung, so muss sie die Kosten dieser Versicherung bereits in den Zinssatz des Kredites mit einberechnen. Auf diese Art und Weise sollen vorher versteckte Kosten für den Verbraucher sichtbar werden.
4. Dank der neuen Gesetzeslage ist ein Ratenkredit sofort und jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Möglich ist dabei eine vollständige Kündigung oder nur eine Teilkündigung. Da dabei der Bank ein Zinsgewinn entgeht ist diese dazu berechtigt, dem Kunden diesen Verlust zumindest teilweise in Rechnung zu stellen, indem der Kunde ein Prozent der noch verbliebenen Kreditsumme bezahlt. Beträgt die Restlaufzeit des Kredits weniger als zwölf Monate, so ist es lediglich ein halber Prozentpunkt.
Trotz der neuen Gesetzeslage kommt es leider immer wieder zu rechtlichen Problemen bei der Nutzung von Kreditvereinbarungen durch Verbraucher. Sollte ein solches Problem bestehen, so schaltet sich die Verbraucherkanzlei Hollweck in Berlin gerne ein und nimmt die Vermittlung mit der Bank auf.
Hier erhalten Sie nähere Informationen:
http://www.kanzlei-hollweck.de/rechtsgebiete/verbraucherrecht/ratenzahlung/
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin















