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Kostenfreie Software für betriebliche Datenschutzbeauftragte

23.01.200711:33 UhrIT, New Media & Software
Bild: Kostenfreie Software für betriebliche Datenschutzbeauftragte
Oberfläche des ÖVv-Assistenten
Oberfläche des ÖVv-Assistenten

(openPR) Im Hinblick auf den Europäischen Datenschutztag am 29. Januar möchte die Filges IT-Beratung den betrieblichen Datenschutzbeauftragten eine kostenfreie Software zur Verfügung stellen, die sie bei der Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses unterstützt.

Der Gesetzgeber verpflichtet jede Organisation (Unternehmen, Vereine, Verbände usw.), die personenbezogene Daten verarbeitet und unter den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fällt, eine Datenschutz-Dokumentation für Jedermann zur Verfügung zu stellen. Diese Dokumentation wird "Öffentliches Verfahrensverzeichnis (ÖVv)" genannt.

Auch wenn das Unternehmen nicht verpflichtet ist einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, besteht die Pflicht das öffentliche Verfahrensverzeichnis Jedermann auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

„Bei vielen Unternehmen besteht große Unsicherheit, was die Angaben zum öffentlichen Verfahrensverzeichnis betrifft.“ sagt Inhaber Holger Filges. „Da jedermann dieses Verfahrensverzeichnis anfordern kann, besteht bei falschen oder fehlenden Angaben die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten.“

Die kostenlose Software ÖVv-Assistent unterstützt den Datenschutzbeauftragten, bzw. das Unternehmen, das öffentliche Verfahrensverzeichnis schnell und effizient zu erstellen und zu pflegen. Unter Anderem enthält der ÖVv-Assistent eine Hilfe zu jeder der geforderten Angaben. Zudem kann sich der Benutzer Mustertexte zu vielen der gesetzlich geforderten Angaben anzeigen lassen.

Natürlich können die Daten gespeichert und die erstellten Verfahrensverzeichnisse in den üblichen Textverarbeitungsprogrammen weiterverarbeitet werden.

Die Software können Sie auf der Website der Filges IT-Beratung kostenfrei herunterladen: www.filges.de

Zur Veröffentlichung, honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

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