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Verfahrensverzeichnis: Schritt für Schritt

09.06.201016:26 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Die BWRmed!a Akademie lädt am 30. September 2010 zum Praxisworkshop für Datenschutzbeauftragte nach Frankfurt ein
Bonn – Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten speichert, muss nach § 4 BDSG ein Verfahrensverzeichnis erstellen. Da die Übergangsfrist für die Implementierung bereits am 23.05.2004 abgelaufen ist, nehmen die Aufsichtsbehörden bei Ihren Prüfungen keine Rücksicht und verhängen bei Nichteinhaltung Bußgelder. Höchste Zeit, sich intensiv mit dieser Materie zu beschäftigen.
Aber die Erstellung und die Aktualisierung dieser Dokumentation sind in der Praxis oftmals schwierig und zeitaufwendig. „Als Seminarleiter ist es mir besonders wichtig, den Teilnehmern eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung ihres Verfahrensverzeichnisses zu vermitteln und die Anwendung geeigneter Software aufzuzeigen“, so Jürgen Hartz. Neben der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses werden die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, Optimierungsmöglichkeiten und Tipps zur effizienten Aktualisierung kompakt an nur einem Tag vermittelt. „Auf dem Praxisworkshop erfahren betriebliche, behördliche und externe Datenschutzbeauftragte, wie sie ihre Pflichten erfolgreich in der Praxis erfüllen und so mögliche Bußgelder vermeiden.“, so die BWRmed!a Akademie.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bwrmedia-akademie/verfahrensverzeichnis.de.

Für alle Datenschutzbeauftrage, die sich auf den neuesten Stand der Datenschutzgesetzgebung bringen und intensiv austauschen wollen, finden am 28. und 29. September die Praxistage Datenschutz 2010 statt (www.bwrmedia-akademie.de/datenschutztage).

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