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Labor statt Gehege – das Kaninchen, Tier des Monats August

12.08.201014:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kaninchen gelten als beliebte Heimtiere und werden häufig im Tierversuch eingesetzt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt mit dem Kaninchen als Tier des Monats August auf, wie dessen natürliches Leben aussieht, welche Tierversuche mit ihm gemacht werden und wie es um die tierversuchsfreie Forschung steht.



„Seit Kurzem sind endlich zwei tierversuchsfreie Methoden behördlich anerkannt, allerdings haben die Behörden dafür sechs bis sieben Jahre gebraucht. Es ist ein Skandal, dass von der wissenschaftlichen bis zur behördlichen Anerkennung immer so viel Zeit vergeudet wird. Das muss schleunigst geändert werden“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Methoden betreffen den sogenannten Pyrogentest zur Ermittlung fieberauslösender Wirkungen von z. B. Medikamenten. Das Ersatzverfahren mit menschlichem Blut (Monozyten-Aktivierungstest) wird im Oktober 2010 verpflichtend und EU-weit das Leiden von ca. 200.000 Kaninchen pro Jahr beenden. Weiterhin ist zum Hautreizungstest im Juli ein Ersatzverfahren mit menschlichen Zellen in die Prüfvorschriften der OECD aufgenommen worden, das damit weltweit als verpflichtend gilt.

98.607 Kaninchen landeten laut Statistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums 2008 im Labor. Gut 70 Prozent der Kaninchen wurden für Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen benutzt.
Hier spielt eine große Rolle: die Erzeugung von Antikörpern. Sie werden in Kaninchen produziert, durch Entblutung mit Tötung gewonnen und den Impfstoffen für Menschen zugesetzt. In der Grundlagenforschung mussten ca. 8.000 Kaninchen für Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen des Menschen leiden und sterben. Zur Überprüfung von Chemikalien und Arzneimitteln wurden ca. 4.500 Kaninchen verbraucht.

Hierzu gehört der bekannte Draize-Test am Kaninchenauge. Dieser ist zwar seit März 2009 für Kosmetik-Rohstoffe verboten, jedoch für die Prüfung von Chemikalien immer noch Vorschrift. Ebenso verhält es sich mit den embryonenschädigenden Versuchen, die ab 2013 im Bereich Kosmetik verboten sind, aber den Großteil der Tests im Rahmen der neuen EU-Chemikalienverordnung REACH ausmachen werden. Simons: „Hier fordern wir mit Nachdruck die umgehende Anwendung praxisreifer Verfahren, die zu etlichen Fragestellungen vorhanden sind.“

Mit der monatlichen Vorstellung einer Tierart, die in Tierversuchen eingesetzt wird, möchte der Bundesverband Menschen für Tierrechte die natürliche Lebensweise der Tiere bekannter machen, ihre Verwendung in Experimenten aus der Anonymität holen und die Forderung nach Ersatzmethoden verstärken. Mit der Benennung des Kaninchens als „Versuchstier des Jahres 2009“ wollte der Verband zur Beschleunigung der Anerkennung des in vitro-Pyrogentests beitragen.

Ausführliche Informationen: www.tier-des-monats.tierrechte.de ,
www.versuchstier-des-jahres.de/2009

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