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Verband für elektronische Rechnung (VeR) kommentiert Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

12.08.201011:33 UhrVereine & Verbände

(openPR) Frankfurt am Main, 12. August 2010 – Der EU-Ministerrat hat am 13. Juli 2010 eine Neuregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen. Kernstück dieser Reform ist eine Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und Rechnungen in Papierform. Der VeR begrüßt die rechtliche Gleichstellung, da sie den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht und damit seine Verbreitung fördert. Allerdings sieht der Verband die neuen Bestimmungen zum Wegfall der Signaturpflicht kritisch. Sie könnten in Unternehmen zur Unsicherheit bei der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs führen.



Bisher galt die Regelung, dass die Echtheit der Herkunft (Authentizität) und die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) einer Rechnung durch eine qualifizierte Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) sichergestellt werden müssen. Ab 01.01.2013 entfällt die Pflicht zur elektronischen Signatur. In Zukunft können Unternehmen mit Hilfe geeigneter Kontrollmechanismen die Authentizität, die Integrität und die Lesbarkeit der Rechnung vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer gewährleisten. Dabei sind alle Verfahren zulässig, die über Prüfpfade die Verknüpfung zwischen einer Rechnung und der dazugehörigen Lieferung beziehungsweise Dienstleistung herstellen.

Der VeR beurteilt als positiv, dass die Anforderungen für Papierrechnungen und für elektronische Rechnungen nun identisch sind, was eine rechtliche Gleichstellung bedeutet. Dies ist nach Ansicht des Verbandes ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz des elektronischen Rechnungsaustauschs zu erhöhen. Nach dem Wegfall der Signaturpflicht können Unternehmen auch andere Technologien nutzen, um Rechnungsdaten elektronisch auszutauschen, was grundsätzlich zu begrüßen ist.

Allerdings bemerkt der VeR kritisch, dass der EU-Beschluss nicht näher definiert, welchen Anforderungen diese Kontrollverfahren genügen müssen. „Es fehlen konkrete Aussagen darüber, welche Verfahren rechtssicher sind – dies kann Unternehmen leicht verunsichern", bemerkt VeR-Vorstandsmitglied Marcus Laube.

Der Verband begrüßt deshalb, dass die neue Richtlinie die bislang vorgeschriebenen Verfahren – elektronische Signatur und EDI – als geeignete Technologien nennt, um Authentizität und Integrität von elektronischen Rechnungen sicher zu stellen. „Damit macht der Gesetzgeber klar, dass die qualifizierte elektronische Signatur ein anerkanntes und sicheres Verfahren darstellt, das auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird", erklärt Laube.

Die Neuregelung berücksichtigt die Tatsache, dass nicht jedes Unternehmen in der Lage ist, technisch aufwändige Kontrollmechanismen einzurichten, um den gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch zu genügen. Diese Unternehmen können weiterhin das Signaturverfahren einsetzen. Marcus Laube betont: „Der EU-Ministerrat trägt damit dem berechtigten Interesse der Unternehmen nach Investitionssicherheit Rechnung."

Die Mitgliedsstaaten müssen die neue Richtlinie bis zum 31.12.2012 umsetzen, damit die neuen Regelungen ab 01.01.2013 EU-weit in Kraft treten können.

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