(openPR) KfW Gründercoaching Deutschland durch den Steuerberater
Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Von der KfW werden Zuschüsse (Beihilfen) zu Coachingmaßnahmen nach der „De-minimis“-Verordnung.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und –makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen des Förderprogramms der KfW im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung, sofern an sie in diesem Zeitraum ein Gründungszuschuss, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden oder wurden.
Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Kanzlei KLÄSCHEN & PFEIFFER Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft in Hamburg teilt mit, dass Herr Steuerberater Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen bei der KfW-Beraterbörse für Existenzgründung als Mitglied akkreditiert ist.











