Kürzung Förderprogramm Gründungscoaching Deutschland
(openPR) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, das Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit (GCD-AL) ab 2014 nicht mehr fortzuführen. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD zur Verfügung.
Gründercoaching Deutschland (GCD-AL):
Planmäßiges Auslaufen der Variante "Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit" (90% Zuschuss) zum 31.12.2013
Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.12.2013
Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.12.2013
Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
Einreichung Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage
Gründercoaching Deutschland (GCD):
Änderungen zum 01.01.2014: Verlängerung der Laufzeit des "Gründercoaching Deutschland" (50% Zuschuss) bis zum 30.06.2014
Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.06.2014
Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.06.2014
Letzte Zusage der KfW am 30.06.2014
Somit erhalten Existenzgründer ab 2014 nicht mehr 90% Zuschuss zum Beraterhonorar von € 4000,00, sondern nur noch 50%, also € 2000,00. Den Betrag können viele Gründer in der Phase nicht leisten. Gründer werden also ohne Unterstützung gründen und sich eine Existenz aufbauen- Nachhaltigkeit wird vernachlässigt.
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