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AUDATO bietet Existenzgründern gefördertes Gründercoaching

Bild: AUDATO bietet Existenzgründern gefördertes Gründercoaching

(openPR) Die Kanzlei AUDATO Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Mannheim bietet Existenzgründern eine ausführliche Beratung im Rahmen des Programms „Gründercoaching Deutschland“ der KfW Bankengruppe. Existenzgründer erhalten dabei einen Zuschuss von der KfW von bis zu 90% bzw. 3.600 EUR für geförderte Beratungsleistungen.

Die Berater von AUDATO haben bereits zahlreiche Existenzgründungen begleitet und können auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung, sofern an sie in diesem Zeitraum ein Gründungszuschuss (§ 57 Sozialgesetzbuch SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II bzw. § 29 SGB II in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12. 2008 gültigen Fassung), erbracht werden oder wurden.

Die zu beratenden Existenzgründer müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort und der Antragsberechtigung.

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