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CBF Hessen kritisiert niedrigen Pflege-Mindestlohn

23.07.201008:23 UhrVereine & Verbände
Bild: CBF Hessen kritisiert niedrigen Pflege-Mindestlohn
Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen e.V.
Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen e.V.

(openPR) Dreieich/Wiesbaden, 22. Juli 2010 – Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF Hessen) fordert das Bundeskabinett auf, die am 14. Juli beschlossene Rechtsverordnung zur Festlegung eines Mindestlohns für Pflegekräfte zu überarbeiten. Die beschlossenen Untergrenzen in Höhe von 7,50 Euro (Ost) bzw. 8,50 Euro (West) greifen viel zu kurz und stehen nicht im Verhältnis zur geleisteten Arbeit der rund 600.000 Pflegekräfte in Deutschland. „Die Bundesregierung hat die historische Chance verpasst, ein wegweisendes Signal zur gesellschaftlichen Anerkennung der Pflegeberufe zu setzen“, bedauert Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen. „Bei den nun verabschiedeten Stundensätzen handelt es sich um Bruttolöhne, die abzüglich aller Abgaben womöglich nur eine Existenz knapp oberhalb des Sozialhilfesatzes ermöglichen. Diese Rechtsverordnung wird nicht dazu beitragen einen Berufsstand zu fördern, der angesichts des demographischen Wandels dringend mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen ausgestattet werden müsste.“ Der CBF Hessen schlägt die Festsetzung eines bundesweiten Mindestlohns auf 12,- Euro/Stunde vor, um einerseits die bereits tätigen ArbeitnehmerInnen gemäß ihrer Leistung angemessen zu entlohnen und andererseits Anreize zur Aufnahme von entlohnter Arbeit in der Pflege zu schaffen.



Die Bundesregierung möchte mit dem Pflege-Mindestlohn die Abwärtsspirale bei den Löhnen stoppen und den Berufszweig für Neu- und Quereinsteiger attraktiver gestalten. Der CBF Hessen befürchtet, dass mit der beschlossenen Lohn-Untergrenze das Gegenteil des Erwünschten erreicht wird. „Tatsache ist, dass ein Großteil der in der Pflege tätigen ArbeitnehmerInnen in Hessen eine Vergütung oberhalb des Pflege-Mindestlohns erhalten. Schon heute reichen diese Sätze jedoch kaum zu einer angemessenen Lebensführung aus – insbesondere in der teuren Metropolregion Rhein-Main. Sollten sich die Kostenträger in Zukunft auf den Pflege-Mindestlohn zurückziehen, wird sich der Bedarf am qualifizierten Pflegepersonal kaum mehr decken lassen. Dies wäre ein Worst-Case-Szenario, das angesichts der leeren kommunalen Kassen aber nicht ausgeschlossen werden kann“, befürchtet Korb.

Auch die für Januar 2012 und Juli 2013 angekündigte Erhöhung des Mindestlohns um je 25 Cent besitzt nach Meinung des CBF Hessen kaum mehr als einen symbolischen Charakter. „Der vorgesehene Zuschlag entspricht einer Bruttolohnerhöhung von knapp 3%, bzw. 2,85% und liegt damit oberhalb der derzeitigen Inflationsrate von ca. ein Prozent. Dennoch ist die Steigerungsrate vor dem Hintergrund des geringen Sockelbetrags viel zu niedrig angesetzt“, erklärt Korb. Insbesondere jungen Menschen und Schulabgängern, die vor ihrer Berufswahl stehen, scheint die Arbeit in der Pflege somit wenig ertragreich und zukunftsträchtig. Unabhängig von der nach wie vor geringen gesellschaftlichen Akzeptanz der Pflegeberufe, wäre eine „Joboffensive Pflege“ mit einem bundeseinheitlichen Mindestlohn von 12,- Euro ein Zeichen für die Zukunft.

„Die Politik befindet sich auf einen Irrweg, wenn sie davon ausgeht, dass finanzielle Anreize zur familiären Pflege den zu erwartenden Mehrbedarf in den kommenden Jahrzehnten decken könnte“, schildert Korb. Der demographische Wandel weist nicht nur den Weg in eine ältere Gesellschaft, sondern auch die familiären Strukturen verändern sich. „Zahlreiche, pflegebedürftigen Menschen können in zwanzig oder dreißig Jahren auf keine Angehörigen mehr zurückgreifen, die sie unterstützen könnten. Sie sind dann auf professionelle Pflegestrukturen angewiesen, um ihren Lebensabend würdevoll, in Selbstbestimmung und vollkommener Teilhabe zu begehen.“

Angesichts dieser Entwicklung lehnt der CBF Hessen auch alle Vorstöße zur Stärkung von ehrenamtlich organisierten Pflegeleistungen ab. Sozialromantik ist im Pflegesektor unangebracht. „Pflegeleistungen sind keine Wohlfahrt, sondern ein durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbürgtes Menschenrecht. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf fachgerechte Unterstützung, die durch gut ausgebildete und fair entlohnte Arbeitskräfte geleistet werden kann. Niemand sollte sich auf Angehörige oder Berufene verlassen müssen, die ihren Einsatz zwar gut meinen, aber u.U. aus verschiedenen Gründen überfordert sind.“ Nicht zuletzt deshalb sei es notwendig, die Pflegekasse schon heute mit weiteren finanziellen Mitteln in Milliardenhöhe auszustatten, um den umfassenden Ausbau der bestehenden Struktur voranzutreiben, so Korb abschließend.

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