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CBF Hessen kritisiert den Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

13.07.200909:02 UhrVereine & Verbände
Bild: CBF Hessen kritisiert den Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen
Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen

(openPR) Dreieich/Wiesbaden, 13.07.2009 – Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF Hessen) bewertet den Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs kritisch. Die im Gutachten genannten Umsetzungsempfehlungen greifen nach Meinung des CBF Hessen nicht weit genug. „Selbstverständlich ist es zu begrüßen, dass die bisher praktizierte ‚Satt und Sauber‘-Politik der Minutentakt-Pflege als ein Irrweg erkannt wurde und einem neuen Begutachtungsverfahren weichen muss, das sich am Grad der Selbständigkeit pflegebedürftiger Menschen orientiert“, so Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen. „Nichtsdestotrotz wurde die Chance verpasst, eine echte Reform der Pflegeversicherung auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention anzustreben. Ganz im Gegenteil: Es weht der alte Geist der Kostenneutralität durch das Papier, das zwar eine veränderte Infrastruktur der Leistungserbringung anmahnt, gleichzeitig aber Ziele und Inhalte nennt, die in erster Linie dem Sparschwein dienen“.



„Eine wirksame Reform der Pflegeversicherung kann nur mit einer besseren finanziellen Ausstattung des Systems einhergehen, die den Split von Eingliederungshilfe und Pflege überwindet. Wer den Anspruch auf soziale Teilhabe tatsächlich beim Wort nimmt, muss den Bedarf des Einzelnen in den Mittelpunkt stellen“, betont Korb. So sei es sehr bezeichnend, dass im Umsetzungsbericht die stärkere Personenorientierung und die Stärkung der Verbrauchersouveränität an letzter Stelle genannt werden. „Dabei sollten genau diese Punkte den Ausgangspunkt der Reform darstellen“, ist Korb enttäuscht.

Vor diesem Hintergrund werden auch positive Ansätze, wie die Einbeziehung von Menschen mit dementiellen Erkrankungen oder anderen Einschränkungen der Alltagskompetenz, verwässert. So ermöglicht die Ausdehnung des bisherigen Pflegestufenmodells auf fünf Bedarfsgerade zwar die prinzipielle Öffnung des Systems für weitere Personenkreise, doch die genannten Ziele und Inhalte relativieren diesen Schritt bereits umgehend. Tom Korb: „Das Gutachten fordert in erster Linie eine Stärkung der Pflegebereitschaft von Familien und zivilgesellschaftlichen Pflegearrangements sowie eine Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege. Eine spürbare Entlastung der Familie, z.B. durch eine Stärkung von ambulanten Angeboten, wird nicht genannt.“ Auch bleibt das Gutachten die Frage schuldig, wie erwerbstätige Familien eine fachgerechte Pflege und Assistenz übernehmen sollen, wenn eine kostenneutrale Variante angestrebt wird. Stattdessen ist im Umsetzungsbericht davon die Rede, Leistungsentgelte oder Zuzahlungen zu senken, wenn Angehörige Leistungen im stationären Bereich selbst übernehmen und verantworten. „Dies ist ein pflegepolitischer Rückschritt in die 60er Jahre, der einer Entmündigung Betroffener und ihrer Familien im Pflegefall gleichkommt, zumal auch der Eingangsschwellenwert von 10 auf 15 Punkte erhöht werden soll“, stellt Korb fest.

Auch die schrittweise Aufweichung der Begriffe „stationär“ und „ambulant“ wird vom CBF Hessen kritisch begleitet. Zwar wird die stärkere Förderung der ambulanten Versorgung und wohnortnahen Leistungen prinzipiell begrüßt, doch eine Modualisierung von stationären Leistungen bei gleichzeitiger Verknüpfung mit ambulanten Angeboten kann einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe im Wege stehen. „Schon heute beobachten wir eine schleichende Umetikettierung von stationären Leistungen in Mischformen, die vordergründig mit dem Begriff ‚Selbstbestimmung‘ werben, allerdings nur wenig mit einer gleichberechtigten Teilhabe zu tun haben. Eine verstärkte Verknüpfung der beiden Begriffe droht die Unterschiede schließlich gänzlich auflösen, so dass die vielfach zitierte ‚Inklusion‘ in einem Pflegeheim enden könnte, das als ‚betreutes Wohnen‘ gekennzeichnet wird“, befürchtet Korb. So fordert der CBF Hessen, auch in Zukunft eine klare Abgrenzung der Begriffe „stationär“ und „ambulant“ vorzunehmen, um die Unterschieder beider Pflegekonzepte deutlich zu machen.

„Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode reformiert. Die neue Bundesregierung hat die Chance, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen und ein modernes und bedarfsgerechtes Pflegesystem zu implementieren, das sich an den Grundsätzen der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen orientiert“, schildert Korb abschließend. Damit dieses Vorhaben gelingt ist eine Aufstockung der Pflegeleistungen unausweichlich. Der im Umsetzungsbericht eingeschlagene Weg weist diesbezüglich in die falsche Richtung, da keine Anreize geschaffen werden sollen, neue, sozialversicherte Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Anstatt die Professionalisierung der Pflege durch ausgebildete und angemessen bezahlte Kräfte voranzutreiben, werden Familienangehörige zum Pflegedienst „zwangsverpflichtet“. Der CBF Hessen hofft, die neue Bundesregierung wird dieser Umsetzungsempfehlung nicht folgen und mit einer breiten finanziellen Ausstattung des Pflegesystems Zeichen setzen.

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