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Lehman-Brothers-Angebot an Gläubiger

(openPR) Die Insolvenzverwalter des Europäischen Zweigs von Lehman-Brothers haben den Gläubigern eine rasche Auszahlung von etwa der Hälfte ihrer Forderungen angeboten. Dies berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrer Ausgabe vom 17.06.2010. Sollten die Gläubiger, zumeist Banken, dem Plan für das Auszahlungsverfahren zustimmen, kann der Verwalter etwa EUR 8,8 Milliarden von Lehman-Brothers Anfang 2011 bereit stellen.



Nach der Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers haben in Deutschland viele Anleger ihre Ersparnisse verloren. Zu den zahlreichen Schadensersatzklagen gegen das jeweils beratende Kreditinstitut gesellt sich nun eine spektakuläre Klage eines Anlegers gegen die New Yorker Rating Agentur S & P. Dies ist nach Angaben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in Deutschland die erste Klage gegen eine Ratingagentur.

Mit „A +“ hatte S & P die Lehman-Zertifikate „Alpha Express“ beurteilt, die der jetzige Kläger im Mai 2008 von der CitiBank AG erwarb. Die gute Bewertung überzeugte ihn. Dass er sein Geld komplett verlieren könnte, verschwieg ihm der Bankberater.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. begrüßt die erste Schadensersatzklage gegen eine Ratingagentur, welche sich allerdings zu einem langwierigen Verfahren gestalten dürfte, wird hier juristisches Neuland betreten.

Dessen ungeachtet hat das LG Hamburg in seiner Entscheidung vom 22.04.2010 das dortige Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt, weil der dortige Anleger Lehman-Zertifikate im April 2008 erworben hatte, zu einem Zeitpunkt also, als die Verwerfungen auf dem Finanzmarkt infolge der Banken- und Finanzkrise schon erkennbar waren. Da der Anleger nicht auf die schon veröffentlichte negative Berichterstattung vom agierenden Bankberater hingewiesen wurde, wurde die Bank zu Schadensersatz verurteilt, hatte die Bank auf die eindeutig negative Tendenz gerade auch im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit der garantierenden Lehman-Brothers Holding Inc. nicht hingewiesen, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen wäre.

„Für Anleger, die ihre Zertifikate in 2008 erworben haben, dürfte die Argumentation des LG Hamburg eine wichtige Hilfestellung bedeuten, war seit März 2008 die Totalverlustgefahr der erworbenen Zertifikate nicht mehr nur theoretischer Natur, wie die Kreditinstitute Anlegern entgegenhalten, die ihre Zertifikate in 2007 erworben haben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Diese verweist zudem auf eine von ihren Vertrauensanwälten erstrittene Entscheidung des LG Frankfurt a. M. vom 28.05.2010, in welcher die 21. Zivilkammer beim LG Frankfurt der Schadensersatzklage der dortigen Anlegerin stattgab, weil die dort beklagte Commerzbank AG ihre Provision aus dem Kaufpreis für ein Lehman-Zertifikat nicht erklärt hatte.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter E-Mail.

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