(openPR) Die dem Privatkunden geschuldete Produktinformation bei den Lehman-Brothers-Zertifikate-Transaktionen erfasste alle Ertragswert- und Risikokomponenten der Derivativen Wertpapiere. Die Aufklärung über die Rückvergütung aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten war erforderlich gewesen, um dem Kunden einen Interessenkonflikt des Institutes offen zu legen. Erst die Information über alle mit dem Geschäft verknüpften Risiken stellte ein Verständnis von dem Charakter des Kontraktes her. Denn wenn der Verkäufer tatsächlich von den Zertifikaten überzeugt gewesen wäre, hätte er sie selbst gekauft und nicht anderen empfohlen.
Den Zertifikateemittenten in dessen Stellung in einem reinen Angebotsmarkt (an Derivativen Wertpapieren besteht kein objektiver Bedarf) korrekt einzuschätzen und ihn eigenständig zu beurteilen, war wesentliche Geschäftsgrundlage der Kontrakte. Wenn also jemandem für den Verkauf von Zertifikaten Provisionen gewährt werden, ist eine derartige Vergünstigung nur zulässig, wenn der Kunde vor Ausführung des Geschäfts über die Höhe oder ersatzweise die Berechnungsmethode der Provisionen detailliert informiert und aufgeklärt wurde. Gemeint sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile.
In zahlreichen Zertifikateschadensfällen wurde nicht ein einzige Maßnahme zur Risikoaufklärung ergriffen. Vielmehr gingen zahlreiche Erwerber davon aus, die Empfehlung sei kostenfrei und der Alterssicherung dienlich. Jedem Kunden waren hingegen im ersten Beratungsgespräch die Gebührengestaltung transparent zu machen und jeder Anleger war über die kommissionsrechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Provisionsrückvergütung aufzuklären.
Während bei der Ausgangsform von Derivativen Wertpapieren, der europäischen Option, bei einer Call-Option z.B. grundsätzlich auch der Basiswert geliefert werden konnte, z.B. Öl oder Weizen, ein Kontrakt ohne Beziehung zur Menge der Waren und der Preise keinen wirtschaftlichen Sinn machte, sind mit den Derivativen Wertpapieren auch Finanzprodukte unabhängig vom Güter- oder Geldverkehr möglich. Das Finanztermingeschäft ohne Marktbezug muss aber durch seine Ausgestaltung den Barausgleich ermöglichen, um Luftgeschäfte zu vermeiden. Diese Ergänzung stößt allerdings auf charttechnische Grenzen, worüber der Anleger bei den Zertifikaten aufgeklärt werden musste. Damit sind für den vorprogrammierten Rechtsfall die Hürden für die Aufklärung so hoch gesetzt, dass zumindest das negative Interesse garantiert ist, also Schadensersatz im Sinne der geleisteten Zahlung (ohne die prognostizierten Gewinne).
Am 15. September 2008 hatte die amerikanische Investmentbank LEHMAN BROTHERS beim Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-BK-13555 Antrag auf Reorganisationsinsolvenz gestellt. Am 16. September 2008 erging durch das Insolvenzgericht des Gerichtsbezirks Südliches New York u.a. der folgende, für Kunden, Geschädigte und Anleger relevante Beschluss:
"LEHMAN BROTHERS genießt extraterritorialen Verfolgungs- und Vollstreckungsschutz, d.h. weltweit darf kein Gläubiger gegen LEHMAN BROTHERS vorgehen, solange das Insolvenzverfahren rechtshängig ist."
Geschädigte, Anleger, Kunden und sonstige Gläubiger sollten beachten, dass sie nach der jetzigen Beschlusslage von LEHMAN BROTHERS oder vom Insolvenzgericht keine Benachrichtigungen hinsichtlich ihres Status oder Ausschlussfristen zur Anmeldung von Ansprüchen erhalten werden, das Verfahren also selbst beobachten und die notwendigen Schritte zur Wahrung ihrer Rechte einleiten müssen. Mit der Ausweitung der Beschlüsse auf weltweite Geltung hat LEHMAN BROTHERS die Möglichkeit, international Gläubiger, die hiergegen außerhalb der USA verstoßen, sumarisch von der Geltendmachung gegen die Insolvenzmasse auszuschließen.
Geschädigten, Anlegern, Kunden und sonstige Gläubigern wird außerdem empfohlen, sich ggfs. frühzeitig von im US-Insolvenzrecht erfahrenen Experten beraten lassen, da sonst durch Unüberlegtheit der Ausschluss von der Teilnahme am Insolvenzverfahren droht.
Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber berät zahlreiche deutsche in diesen Angelegenheiten tätige Anlegerkanzleien. Herr Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber, Montana, unter www.naberpc.com erreichbar, ist in Deutschland und den USA jeweils als Rechtsanwalt zugelassen und überzeugte speziell durch die erfolgreiche Vertretung deutscher Anlegerinteressen in amerikanischen Graumarktverfahren. Gerne werden Auskünfte in Notfällen von den auch mit ihm kooperierenden Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht), unter 01724107745 oder 0421/321121 kollegialiter erteilt. Oder aber Sie füllen das Vertretungsformular unter www.anwalt-a.de aus ("Vertretungsformular" ober links). Wer Mitglied der Interessensgemeinschaft der Lehman-Brothers-Opfer werden möchte, kann dieses Formular ebenfalls mit dem Zusatz verwenden "Interessensgemeinschaft Lehman-Brothers-Opfer". Teilnehmer der Interessensgemeinschaft erhalten dann weitere Informationen über das Verfahren. Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherzentralen u.a. können die Ansprüche über den Kollegen Naber zur Entschädigung in dem Entschädigungsverfahren vor der SIPC anmelden.







